Gefährliche Körperverletzung Lehrer behandeln Wespenstich mit heißer Gabel - und müssen Geldstrafe zahlen

Weil sie den Wespenstich eines Schülers mit einer erhitzten Gabel behandelten, sind zwei Lehrer vom Amtsgericht Cochem zu Geldstrafen verurteilt worden. Einer der Lehrer muss wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall 90 Tagessätze zu 30 Euro zahlen - insgesamt 2700 Euro, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte.
Eine 40-jährige Lehrerin wurde demnach wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in einem minderschweren Fall zur Zahlung von 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt - insgesamt 2500 Euro.
Der Hintergrund: Auf einer Klassenfahrt im Mai 2017 in Rheinland-Pfalz war ein Schüler aus Hessen von einer Wespe in die Hand gestochen worden. Der 39-jährige Lehrer hatte daraufhin den Griff einer Gabel mit einem Feuerzeug erhitzt und ihn dem damals 14-Jährigen auf den Stich gedrückt.
Eine Kollegin habe die dadurch entstandene Brandblase aufgeschnitten und eine Creme aufgetragen, heißt es in dem Urteil. Den Lehrern wurde vorgeworfen, dass sie dem Jungen nicht nur starke Schmerzen, sondern auch eine Verbrennung zweiten Grades zugefügt hatten. Die Richter verkündeten ihre Entscheidung am Donnerstag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Insektenstiche mit Wärme zu behandeln, ist an sich keine abwegige Idee. Im Handel gibt es elektrische Geräte, sogenannte Stichheiler. Sie erwärmen Insektenstiche und sollen so Schwellungen und Juckreiz reduzieren. Die Hitzezufuhr wird dabei allerdings automatisch reguliert und liegt Herstellern zufolge bei Temperaturen um 50 Grad Celsius.