Dresdner Schule Kultusministerium kippt Kopftuchverbot

Schülerin mit Kopftuch: Kein Problem, sagt das Kultusministerium Sachsen
Foto: Waltraud Grubitzsch/ picture alliance / dpaMädchen dürfen an sächsischen Schulen grundsätzlich Kopftücher aus religiösen Gründen tragen. Das hat das Kultusministerium am Donnerstag klargestellt. Das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht der Religionsfreiheit müsse gewahrt bleiben. Entscheidend sei aber, dass "die Schüler erkennbar sind und aktiv an der Kommunikation teilnehmen können".
Das Tragen einer Burka, die auch das Gesicht, nicht nur die Haare verhüllt, ist demnach untersagt. Damit schloss das Ministerium die Prüfung eines Falls aus Dresden schnell und mit klarem Ergebnis ab. Dort hatte eine Mittelschule seit zwei Jahren einen Passus in ihrer Hausordnung, der jede Art von Kopfbedeckung per Hausordnung untersagt.
An der Schule sollten zwei afghanische Flüchtlingsmädchen angemeldet werden. Sie tragen aus religiösen Gründen Kopftücher. Als ihre Eltern von dem Verbot erfuhren, entschieden sie sich für eine andere Schule.