Drohungen im Internet Bei Beleidigung Schulverweis

Es gibt viele Arten, mit Schulfrust umzugehen. Ein württembergischer Gymnasiast hatte die unglückliche Idee, auf seiner Homepage Lehrer und Mitschüler wüst zu beschimpfen. Gegen den folgenden Schulverweis klagte der Schüler - ohne Erfolg.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied heute, dass der Schulverweis rechtens war. Der Schüler eines württembergischen Gymnasiums hatte im Jahr 2002 eine private Homepage ins Internet gestellt, auf der er Lehrer und Mitschüler beschimpfte und bedrohte.

Im Sommer 2002 hatte die Klassenkonferenz nach Anhörung des Jugendlichen, seiner Eltern und mit Teilnahme der Schulkonferenz den Ausschluss des Schülers beschlossen. In der Klassenkonferenz sind die Lehrer des Schülers, in der Schulkonferenz Lehrer, Eltern und Schüler vertreten.

Gegen die Beschlüsse hatte der Schüler Widerspruch eingelegt, den das Oberschulamt aber zurückwies. Diese Klage jedoch wies die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts nun zurück. Die Äußerungen des Jungen seien ein schweres Fehlverhalten, das sein Verbleiben für den Schulbetrieb unzumutbar gemacht habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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