Urteil Schneeballschlacht gehört zum Lehrerberuf

Schneeballschlachten auf dem Schulhof sind verboten - ein Lehrer machte trotzdem mit. Er wurde schwer am Auge getroffen und musste sich operieren lassen. Kein Dienstunfall, fand die Stadt Freiburg. Doch, entschied ein Gericht. Der Mann habe mittoben müssen, sonst hätte er sich lächerlich gemacht.
Grundschüler spielen im Schnee: Verletzung eines Lehrers gilt als Dienstunfall

Grundschüler spielen im Schnee: Verletzung eines Lehrers gilt als Dienstunfall

Foto: dapd

Der Lehrer hatte gerade den Klassenraum verlassen, da wurde er von seinen Schülern schon mit Schneebällen empfangen. Erst versuchte er noch, sie davon abzuhalten, doch er muss schnell gemerkt haben, dass er keine Chance hatte. Also ließ sich der Pädagoge auf eine Schneeballschlacht mit ungefähr 15 Schülern seiner Klasse ein - obwohl die Schulordnung dies auf dem Schulgelände verbietet.

Ein Schneeball traf den Lehrer direkt aufs Auge, das war kein harmloser Treffer. Nach einer Augenoperation war er einen Monat lang krankgeschrieben. Ein Dienstunfall? Nein, fand das Regierungspräsidium Freiburg und lehnte einen entsprechenden Antrag des Lehrers ab - es fehle der Zusammenhang mit seinen eigentlichen Dienstaufgaben. Zudem sei der Lehrer nicht in dieser Funktion gegenüber den Schülern "eingeschritten", sondern habe privat an der Schneeballschlacht mit den Schülern teilgenommen "und dadurch seine erzieherische Vorbildfunktion verletzt".

Der Lehrer klagte gegen diese Einschätzung - mit Erfolg: Eine Schneeballschlacht mit Schülern gehört für Klassenlehrer zur Arbeit , urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Freiburg. Wird der Lehrer dabei verletzt, so sei dies ein Dienstunfall. Dies gelte auch dann, wenn die Schulordnung das Werfen von Schneebällen untersage. Selbst wenn nämlich der Lehrer mit seinen Schneeballwürfen gegen ein wirksames Verbot des Dienstherrn verstoßen haben sollte, verliere er damit nicht dessen dienstunfallrechtliche Fürsorge, wie es etwas kompliziert heißt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Lehrer habe sich zunächst schützend eine Mappe vor das Gesicht gehalten, sei auf die Schüler zugerannt und habe versucht, einigen die Schneebälle aus der Hand zu schlagen. Sie sollten aufhören, es sei unfair, wenn alle auf ihn werfen, soll er laut Gericht gerufen haben. Daraufhin sei eine allgemeine Schneeballschlacht entbrannt, bei der alle auf alle geworden hätten. Auch der Lehrer habe sich daran beteiligt.

Vor diesem Hintergrund sei die Einschätzung des Regierungspräsidiums lebensfremd, urteilte das Gericht. Es sei nachvollziehbar, dass der Lehrer die Schneeballschlacht nicht als Privatsache verstanden habe. Er habe plausibel dargelegt, dass er wegen seines guten Verhältnisses zu den Schülern ihren Schneeballangriff nicht als böswillig, sondern als Ausdruck der Lebensfreude und für sich als Herausforderung begriffen habe. Hätte er seine Schüler einfach zum Aufhören aufgefordert und sich entfernt, hätte sich der Mann als Pädagoge lächerlich gemacht.

Aktenzeichen: 5 K 1220/11

lgr/dpa/dapd
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