Gewalt in der Schule Wer mit Prügel droht, der fliegt

Wenn Schüler ihren Klassenkameraden Gewalt androhen, dürfen sie vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem neuen Urteil bestätigt.

Er werde ihn schlagen, bis Blut fließe: Mit diesen Worten drohte ein zwölfjähriger Gymnasiast seinem Mitschüler auf dem Pausenhof. Daraufhin schloss der Schulleiter des Gymnasiums im Raum Tübingen den Maulhelden für zwei Tage vom Unterricht aus. Gegen diese Entscheidung legte der Schüler Widerspruch beim Oberschulamt ein und beantragte außerdem beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, den Vollzug des Unterrichtsausschlusses auszusetzen.

Nichts da, befand das Verwaltungsgericht im Dezember. Nun bestätigte auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg diese Rechtsauffassung (Az 9 S 95/04). Schon die Androhung von Gewalt gegenüber einem Mitschüler könne unter bestimmten Umständen einen zeitlich befristeten Ausschluss vom Unterricht rechtfertigen, sagen die Mannheimer Richter in ihrer jetzt veröffentlichten Entscheidung. Ín bisherigen Gerichtsurteilen war es immer um Fälle tatsächlich ausgeübter Gewalt gegangen.

Laut Schulgesetz können Schüler bei "schwerem oder wiederholten Fehlverhalten" bis zu fünf Tage vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die bloße Androhung von Schlägen stelle zwar für sich noch kein schweres Fehlverhalten dar, so die Mannheimer Richter. Anders verhalte es sich jedoch, wenn eine besonders schwerwiegende Verletzung angedroht werde und diese Drohung aufgrund besonderer Umstände ernst zu nehmen sei.

Im Fall des Zwölfjährigen sei mit Prügel zu rechnen gewesen: Der gewalttätige Schüler hatte zuvor bereits mehrfach Klassenkameraden geschlagen und verletzt. So hatte er kurz vor der Auseinandersetzung zwei Mitschüler mit einer Fahrradkette und einem Taschenmesser bedroht. Daher sei eine erhebliche Verletzung zu befürchten gewesen. Weder Gespräche noch Strafarbeiten und Nachsitzen hätten beim Übeltäter ein Umdenken bewirkt. Daher halten die Richter es für verhältnismäßig, dass die Schule den Rabauken für zwei Tage aus dem Unterricht verbannte.

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