Umstrittene Zuteilung So tricksen Eltern ihre Kinder auf die Wunschgrundschule

Der Wohnort der Familie bestimmt meistens die Grundschule der Kinder. Doch viele Eltern wollen sich damit nicht abfinden - und legen sich Scheinadressen zu. Doch wehe, der Betrug fliegt auf.
Erstklässlerinnen in München: Eltern tricksen für die Wunschgrundschule

Erstklässlerinnen in München: Eltern tricksen für die Wunschgrundschule

Foto: Frank Leonhardt/ picture alliance / dpa

Marie Walz* ist gerade in ihre neue Wohnung im Berliner Bezirk Wedding gezogen, als sie merkt, dass sie ein Problem hat. Ihre Tochter ist fast fünf Jahre alt, sie wird bald eingeschult. Doch aus Sicht der Mutter soll sie auf keinen Fall auf die Schule in der Nachbarschaft gehen.

Denn wie es dort zugeht, meint die 36-Jährige von den Kindern ihrer türkischstämmigen Nachbarn zu wissen. "Da sind zu 95 Prozent Schüler, die Deutsch nicht als Muttersprache haben", erzählt sie. Schon in der ersten Klasse gebe es Schlägereien. Walz sagt: "Man könnte diese Kinder viel besser fördern." Sie sagt auch: "Ich weiß, was ich für meine Tochter will, und das ist es nicht."

Marie Walz will sich nun von einem Anwalt beraten lassen. "Vielleicht kann ich ja Widerspruch einlegen und behaupten, dass meine Tochter ein ganz besonderes Schulprofil braucht, das es nur im Nachbarbezirk gibt", überlegt sie. Und falls das nicht klappt? Walz antwortet ohne Zögern: "Dann mache ich lieber etwas Verbotenes, als dass meinem Kind Bildung verwehrt wird."

Die meisten Bundesländer legen für jede Gegend eine bestimmte Grundschule fest, so auch Berlin. Kinder bekommen also an der Schule einen Platz, in deren Einzugsgebiet sie leben. Für die Kommunen ergibt das Sinn: Sie sorgen dafür, dass die Einrichtungen gleichmäßig ausgelastet sind. Die Eltern aber wünschen sich häufig eine andere Schule als die zugeteilte. Allerdings auch dort, wo Eltern frei wählen können, wie in Nordrhein-Westfalen und Hamburg, landet längst nicht jeder an seiner Traumschule. Denn sobald eine Schule zu viele Anmeldungen hat, kann sie sich die Kandidaten aussuchen. Dann entscheiden beispielsweise Begabung, die Nähe zum Wohnort oder das Los.

Dank Anwalt auf die Wunschschule

"Viele Eltern wollen sich mit der Schulzuweisung nicht abfinden", sagt der Erziehungswissenschaftler Thomas Koinzer von der Berliner Humboldt-Universität. In einem Forschungsprojekt mit der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster hat er rund 1000 Berliner Familien befragt, worauf sie bei der Schulwahl achten. Die Studie ist erst in ein paar Wochen komplett ausgewertet, aber bereits jetzt ist klar: "Die meisten Eltern machen sich eine Menge Gedanken über die Schulwahl." Wie groß sind die Klassen? Was für ein Freizeitangebot gibt es? Kann das Kind zum Unterricht laufen? Und, ganz wichtig: Stimmt das Bauchgefühl?

Falls Familien mit der zugeteilten Schule nicht einverstanden sind, können sie Widerspruch einlegen. Wird dem nicht stattgegeben, können sie vor dem Verwaltungsgericht klagen. Oder sie schicken ihr Kind auf eine Privatschule, eine einfache, aber kostenpflichtige Alternative.

Einige Eltern greifen auch zu illegalen Mitteln: Sie behaupten, dass sie im Einzugsgebiet der Schule leben oder arbeiten, obwohl das nicht stimmt. Oder sie legen einen Vertrag mit einer Tagesmutter vor, die dort wohnt - geben das Kind aber gar nicht zu ihr.

"Wir lachten darüber, dass wir etwas Illegales machen"

So wie Daniela Schrader*. Sie wollte, dass ihre Tochter eine Reformschule im Berliner Norden besucht. Dort erhalten Kinder verschiedener Jahrgänge gemeinsam Unterricht. "Wenn man das richtig macht, profitieren die Jungen von den Älteren und umgekehrt", schwärmt die Mutter, die selbst Lehrerin ist.

Die Enttäuschung kam mit dem Brief der Schulbehörde: Demnach sollte die Tochter auf eine Schule gehen, die näher an ihrem Zuhause liegt. Von der hatte die Mutter aber nur Schlechtes gehört: "Da müssen die Kinder immer das Gleiche machen, ohne Rücksicht auf unterschiedliche Begabungen."

Also zog Schrader kurzerhand zu einer Freundin, zumindest auf dem Papier. Die wohnt gleich neben der Wunschschule. Bei einem Glas Wein setzten die beiden einen Mietvertrag auf: "Wir lachten darüber, dass wir tatsächlich etwas Illegales machen."

Beim Gang zum Bürgeramt wurde der Lehrerin dann doch etwas mulmig: "Was, wenn jemand merkt, dass ich lüge?" Dann musste sie auch noch der Sekretärin der gewünschten Grundschule Bescheid geben, dass sie nun woanders wohnt. "Die guckte komisch", sagt Schrader. Erst als sie einen Brief der Krankenkasse mit der neuen Adresse vorlegte, schwand das Misstrauen. Kurz darauf wurde die Tochter an der Schule angenommen - es hatte funktioniert.

Fliegt der Betrug auf, müssen die Kinder sofort von der Schule

Die Bezirksstadträtin in Pankow, Lioba Zürn-Kasztantowicz, kennt solche Fälle: "Es gab sicher Zeiten, in denen jede dritte Adresse der Eltern nicht stimmte." Eine Weile prüfte das Amt deshalb jede Anschrift genau. "Das hat zu einem Rückgang der Scheinanmeldungen geführt, weil die Eltern wussten, dass sie damit nicht durchkommen." Seitdem verteilten sich in Pankow die Anmeldungen wieder gleichmäßiger auf die Schulen.

Heikel wird es für die Familien, wenn sie jemand bei der Behörde anschwärzt. "Den Anzeigen gehen wir immer nach", sagt Peter Albrecht, Sprecher der Hamburger Schulbehörde. Schließlich nehmen die Familien dadurch womöglich Kindern die Plätze weg, die wirklich im Einzugsgebiet leben.

Fliegt der Betrug auf, droht den Eltern ein Bußgeld, und die Kinder müssen sofort die Schule wechseln - dass sie dort womöglich bereits Freunde gefunden haben, spielt keine Rolle. "In Hamburg gibt es hin und wieder solche Einzelfälle, aber sicher eine noch größere Dunkelziffer", sagt Albrecht.

Aus Angst vor Konsequenzen meldete sich Schrader ein paar Monate später wieder unter ihrer richtigen Adresse an. "Das sah dann wohl so aus, als ob ich mich wieder mit meinem Partner vertragen hätte." Sie ist zufrieden darüber, wie es gelaufen ist: "Wir fühlen uns an der Schule gut aufgehoben."

Als eine Freundin wenig später ebenfalls eine Schule für ihr Kind suchte, empfahl sie ihr die ihrer Tochter. Auch die Freundin lebt nicht im Einzugsgebiet, aber zufälligerweise deren Mutter - und die Freundin jetzt auch.

*Name von der Redaktion geändert

Hier berichten Erstklässler aus Hamburg von Zuckertüten, neuen Freunden und schlaflosen Nächten.

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