Sommerwetter Hitzefrei - was Schüler, Lehrer und Eltern wissen müssen

Zweitklässler an einer Grundschule in Dresden (Archivbild)
Foto: Sebastian Kahnert/ picture alliance / dpa2000 Schüler waren es am Dienstag allein im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen, mehrere Hundert in verschiedenen Grundschulen in Bremen: Sie hatten zum ersten Mal in diesem Jahr hitzefrei.
Freuen konnten sich auch Hunderte Schüler in Mecklenburg-Vorpommern, etwa am Elbe-Gymnasium in Boizenburg oder in Dömitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Eltern allerdings stellt die Hitzefrei-Entscheidung oft vor Probleme.
Ob der Unterricht verändert, verkürzt oder ganz ausgesetzt wird, dafür gibt es in den Bundesländern keine einheitliche Regelung. In Brandenburg etwa können Schulen nach Angaben des Bildungsministeriums selbst über Hitzefrei entscheiden. Der Grund: Es kommt immer auf die Situation der einzelnen Schule an, je nach Bauart und Standort können die Temperaturen in den Klassen stark voneinander abweichen.

Tipps gegen die Hitze: Deutschland schwitzt
Als Richtschnur für die Schulleiter in Brandenburg gilt dabei: Werden um zehn Uhr draußen bereits 25 Grad im Schatten gemessen, soll der Unterricht nicht länger als bis zwölf Uhr dauern. Wie in anderen Ländern müssen allerdings die Schüler der Oberstufe bis zum Schluss durchhalten - wie die Lehrer übrigens auch.
In Nordrhein-Westfalen kommt es ebenfalls auf die Schulleiter an. "Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius auszugehen. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 Grad Celsius, darf Hitzefrei nicht erteilt werden", heißt es im entsprechenden Erlass des Schulministeriums .
"Auf die bei hohen Temperaturen verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist Rücksicht zu nehmen. Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit nicht geschrieben werden", legt der Erlass fest. Die Regelungen seien sinngemäß auch auf andere extreme Wetterverhältnisse anzuwenden - so wie beispielsweise am Dienstag, als Gewitter und heftige Niederschläge in Wuppertal für ein Chaos sorgten.

In allen Bundesländern wird dabei allerdings Wert darauf gelegt, vor allem jüngere Kinder nicht einfach nach Hause zu schicken. Denn auch dann, wenn beide Eltern arbeiten, muss die Betreuung gesichert sein. Weil dieser Aspekt mittlerweile so wichtig geworden ist, heißt die entsprechende Regelung in Bremen offiziell auch gar nicht mehr "Hitzefrei", sondern "wärmebedingte Beendigung des Unterrichts", berichtet der "Weser-Kurier ". Unterrichtet wird dann nicht mehr, betreut dagegen schon.
Ein Aspekt, auf den auch der niedersächsische Erlass zur Unterrichtsorganisation eingeht. "Selbstverständlich muss die Schule auch bei hochsommerlichen Temperaturen ihrer Aufsichtspflicht nachkommen", heißt es in einer Erklärung des Kultusministeriums in Hannover.
"Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden", legt auch das NRW-Schulministerium fest. Deshalb müssten beispielsweise die Fahrzeiten von Schulbussen berücksichtigt werden.