Stromschläge für Schüler Lehrer muss mehr als 12.000 Euro Strafe zahlen

In Bayern ist ein Berufsschullehrer zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt worden: Der 62-Jährige hatte Schülern Stromschläge verpasst und rassistische Sprüche von sich gegeben. Seine Verteidigung war abenteuerlich.

Er hatte sich einiges erlaubt, nun hat das Amtsgericht in Kronach bei Bayreuth einen Berufsschullehrer zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt: Der Pädagoge muss insgesamt 12.450 Euro Strafe zahlen - den Großteil davon wegen rassistischer Sprüche. Verurteilt wurde er außerdem wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil er Schülern Stromschläge versetzt hatte.

In einer Unterrichtsstunde hatte der 62-Jährige im Oktober 2013 mehrere Schüler als Freiwillige gesucht, um ihnen die Wirkung von Strom auf den menschlichen Körper zu demonstrieren. Dazu mussten die Jugendlichen Stecker in die Hände nehmen, dann ließ der Lehrer Strom fließen.

Einige Schüler klagten anschließend über Übelkeit und Kopfschmerzen. Einer hatte Brandblasen an den Daumen und musste im Krankenhaus behandelt werden. "Es verkrampfte sich komplett alles im Körper, bewegen oder sagen kann man da nichts mehr", beschreibt dieser Schüler seine Erlebnisse. Schon vor Beginn des Verfahrens hatte er von seinem ehemaligen Lehrer Schmerzensgeld erhalten. Vor Gericht traten zehn Jugendliche als Zeugen auf und schilderten die Vorkommnisse aus dem Unterricht.

Kein Stromexperiment im Gerichtssaal

Schlimmer als das Experiment wog aus Sicht des Gerichtes der Vorwurf der Volksverhetzung. Im November 2012 hatte der Pädagoge nach Feststellung des Gerichts einen Schüler mit blauen Augen und blondgefärbten Haaren als "Arier" bezeichnet. Zugleich hatte er zu einem Schüler mit tschechischen Wurzeln gesagt, er gehöre zu einer "minderwertigen Rasse", sei "von unreinem Blut" und könne nichts. Der Anwalt des Lehrers wertete diese Aussagen dagegen nur als Beleidigung.

Einen ungewöhnlichen Weg wollte der Verteidiger außerdem wählen, um das Gericht von der Ungefährlichkeit des Stromexperiments zu überzeugen: Der Anwalt beantragte, den Stromversuch mit dem angeklagten Lehrer selbst als Versuchsobjekt in der Verhandlung nachzustellen. Doch das Gericht hatte diesen Antrag abgelehnt.

Mit dem Urteil blieb es unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die einem Bericht des "Bayerischen Rundfunks"  zufolge ein Jahr Haft auf Bewährung und eine zusätzliche Geldstrafe gefordert hatte. Diese Strafe hätte den 62-jährigen Lehrer empfindlich getroffen, da ab einer Bewährungs- oder Haftstrafe von einem Jahr Beamten die Entlassung und der Verlust der Pensionsansprüche droht.

Trotzdem erwartet ihn auch nach diesem Urteil noch ein Disziplinarverfahren, sagt der Gerichtsdirektor: "Dafür ist jetzt allerdings das Kultusministerium zuständig." Derzeit ist der Lehrer beurlaubt.

him

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