Neues Gesetz Rheinland-Pfalz verbietet Sex zwischen Lehrern und Schülern

Sex mit Schülern ist Lehrern in Rheinland-Pfalz fortan verboten - ganz gleich, ob ein Obhutsverhältnis besteht oder nicht. Diese Gesetzesänderung hat der Mainzer Landtag beschlossen. Auslöser war der Fall eines Lehrers, der Sex mit einer 14-Jährigen Schülerin hatte.
Mainzer Landtag: Sexuelle Kontakte zwischen Lehrern und Schülern unzulässig

Mainzer Landtag: Sexuelle Kontakte zwischen Lehrern und Schülern unzulässig

Foto: dapd

Mainz - Lehrern in Rheinland-Pfalz ist Sex mit Schülern künftig gesetzlich verboten. Der Landtag beschloss am Donnerstag eine entsprechende Verschärfung des Schulgesetzes. "Sexuelle Kontakte zwischen Lehrkräften und Schülerinnen oder Schülern sind mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag unvereinbar und daher unzulässig", heißt es im Gesetz.

Hintergrund ist ein Fall aus dem Kreis Neuwied: Ein Lehrer hatte dort eine sexuelle Beziehung zu einer minderjährigen Schülerin unterhalten. Im Dezember 2011 hatte das Oberlandesgericht Koblenz den Pädagogen vom Verdacht des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener freigesprochen, weil kein Obhutsverhältnis vorlag. Das Mädchen sei dem Lehrer nicht im Sinne des Gesetzes zur Erziehung anvertraut gewesen, lautete die Begründung. Er sei in ihrer Klasse schließlich nur dreimal als Vertretungslehrer eingesprungen.

Im Strafrecht macht es einen Unterschied, ob ein Aushilfs- oder ein Klassenlehrer sexuellen Kontakt zu einem Schüler hat. Entscheidend ist dabei bislang, ob ein Obhutsverhältnis besteht. Rheinland-Pfalz will erreichen, dass diese Regelung bundesweit geändert wird. Dazu will das Land eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen.

Auch andere Bundesländer wollen das Schulrecht dahingehend verschärfen. Darauf hatten sich die Kultusminister im März 2012 geeinigt. Nachdem das Verhältnis zu der Schülerin bekannt geworden war, war der Neuwieder Lehrer vom Schuldienst suspendiert worden. Er geriet später auch in den Verdacht, sich an die Schwester der damals 14-Jährigen herangemacht zu haben. Ende Juli schied der Mann auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis aus. Daraufhin wurde auch das Disziplinarverfahren gegen ihn eingestellt.

cht/dpa
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