Arbeitslosigkeit Österreich will Ausbildungspflicht für Jugendliche

Wer in Österreich jünger als 18 Jahre ist und von der Schule abgeht, soll ab Herbst zum Besuch einer Ausbildungsstelle oder einer weiterführenden Schule verpflichtet werden. Verweigerern droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.
Auszubildender beim Schweißen: Gesetz könnte ab Herbst in Kraft treten

Auszubildender beim Schweißen: Gesetz könnte ab Herbst in Kraft treten

Foto: Daniel Bockwoldt / dpa

Noch in diesem Jahr soll in Österreich eine Ausbildungspflicht für Jugendliche unter 18 Jahren gesetzlich verankert werden. Das hat Sozialminister Rudolf Hundstorfer angekündigt.

Ähnlich wie in vielen deutschen Bundesländern gibt es in Österreich eine Schulpflicht von neun Jahren. Der neue Gesetzesvorschlag würde diese indirekt verlängern: Alle österreichischen Jugendlichen unter 18 Jahren müssten dann nach ihrem Schulabschluss entweder eine weiterführende Schule, eine betriebliche beziehungsweise überbetriebliche Lehrausbildung oder andere Maßnahmen der Ausbildungsvorbereitung besuchen. Der Gesetzesvorschlag wird derzeit ausgearbeitet und könnte ab Herbst in Kraft treten.

"Verhindern, dass Jugendliche sofort in der Sozialhilfe landen"

Das neue Gesetz betrifft laut Sozialministerium etwa 5000 Jugendliche, die nach den vorgeschriebenen neun Jahren von der Schule abgehen, ohne eine Ausbildung zu beginnen oder fest ins Berufsleben einzusteigen. "Diese Zahl ist viel zu hoch", erklärte Hundstorfer im Ö1-Morgenjournal. Die Ausbildungspflicht bis 18 solle "verhindern, dass Jugendliche sofort in der Sozialhilfe landen". Auch wer nach dem Schulabschluss eine Hilfstätigkeit, also einen geringqualifizierten Job, annimmt und unter 18 ist, müsste nach dem neuen Gesetz eine Ausbildung beginnen.

Damit die Vorschrift auch eingehalten wird, droht Verweigerern und ihren Eltern ein Bußgeld zwischen 100 und 500 Euro. Im Wiederholungsfall kann die Summe auf 1000 Euro steigen. Außerdem sollen in allen österreichischen Bundesländern Koordinierungsstellen eingerichtet werden. Für das erste Schuljahr rechnet das Sozialministerium mit zusätzlichen Kosten von etwa 22 Millionen Euro.

mxg
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