Prügel für Klassenkameraden Schüler filmen Misshandlung mit Handy
Am Montag und Dienstag haben sieben Jugendliche in Bockenem bei Hildesheim auf dem Schulweg auf drei Mitschüler eingeprügelt und die Misshandlung mit ihren Handys gefilmt. Die Polizei gab den Vorfall heute bekannt, sie war von der Leitung der Hauptschule informiert worden, nachdem sich die Opfer ihren Lehrern anvertraut hatten.
Die mutmaßlichen Täter im Alter zwischen 13 und 16 Jahren wurden inzwischen vernommen. Sie sollen ihre Opfer getreten und ihnen Faustschläge versetzt haben. Die Jungen hätten die Misshandlungen im Wesentlichen zugegeben und seien daraufhin wieder entlassen worden, so die Polizei. Sie ermittelt nun, ob es noch weitere Opfer gibt. Die Misshandlungen sind offenbar wiederholt vorgekommen. Den Tätern drohen Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.
Anfang 2004 hatte in Hildesheim ein Fall bundesweit für Aufsehen gesorgt, bei dem mehrere Berufsschüler über Wochen hinweg einen Klassenkameraden misshandelt hatten. Die Gewalttaten wurden teilweise auf Video aufgenommen und über das Internet verbreitet.
Der Sprecher des niedersächsischen Kultusministeriums, Georg Weßling, sagte, der jetzige Vorfall zeige, dass aus den damaligen Ereignissen die richtigen Konsequenzen gezogen worden seien. Es habe keine Mauer des Schweigens gegeben, die Taten seien nicht unter den Teppich gekehrt worden.
Unterrichtsausschluss ist rechtmäßig
Der neuerliche Vorfall gibt einem Gerichtsurteil, das ebenfalls heute verkündet wurde, zusätzliche Aktualität. Danach können gewalttätige Schüler, die ihre Misshandlungen von Klassenkameraden auch noch per Video filmen lassen, vom Unterricht ausgeschlossen werden. Ein entsprechendes Urteil fällte das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 3 A 930.05).
Die Richter wiesen die Beschwerde eines 16-jährigen Oberschülers zurück, der sich gegen einen zehntägigen Ausschluss vom Unterricht zur Wehr gesetzt hatte. Der Schüler war vom Schulrektor mit dieser Strafe belegt worden, nachdem er eine grundlose Schlägerei angezettelt hatte
Die absichtliche Rangelei hatte er nach Absprache mit einem weiteren Schüler begonnen, der die Aktion mit einer Videokamera filmte. Derartige Taten, die in England unter den Namen happy slapping", "fröhliches Zuschlagen", bekannt sind, sind zunehmend auch an deutschen Schulen verbreitet. Im Sportunterricht hatte der Täter einen Mitschüler laut Gericht kräftig in den Nacken und danach wiederholt mit der Hand ins Gesicht geschlagen.
Das Gericht stellte fest: Alle Indizien sprächen für das Motiv, diese vorsätzliche Gewalttat zu begehen, um sie in Filmsequenzen festzuhalten und diese "dadurch zugefügte Erniedrigung durch einen Mittäter filmisch auszuschlachten".
Bliebe ein derartiges Fehlverhalten ohne massive Strafe, würde die Schule ihre Glaubwürdigkeit und Fähigkeit zur Durchsetzung ihrer Erziehungsziele verlieren, so die Richter.