Lehrer im Netz Rheinland-Pfalz verbietet dienstlichen Facebook-Kontakt zu Schülern

Kind vor Facebook-Seite: Kein offizieller Austausch mit dem Lehrer mehr
Foto: Z5328 Frederik Wolf/ picture alliance / dpaGefällt das? Rheinland-Pfalz verbietet den Austausch zwischen Lehrern und Schülern auf Facebook. Zumindest in Bezug auf schulische Angelegenheiten. Das Bildungsministerium habe die Schulen darüber informiert, dass der Kontakt zwischen Lehrern und Schülern über das Netzwerk Facebook in Rheinland-Pfalz offiziell tabu sei, sagte ein Ministeriumssprecher.
Jegliche schulische Angelegenheiten, wie Nachrichten über Noten, Fehlzeiten oder Organisatorisches, sind von nun an ebenso untersagt wie das Nutzen des Netzwerks als Lernplattform. Das Verbot hat laut dem Datenschutzbeauftragten Edgar Wagner auch folgende Gründe: Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen sei mit dem Geschäftsmodell von Facebook nicht zu vereinbaren. Genauer gesagt: mit der Auswertung persönlicher Daten für kommerzielle Zwecke.
Weiterhin erlaubt sind allerdings private Kontakte via Facebook. Schüler und Lehrer müssen sich daher nicht "entfreunden", sie dürfen auch weiterhin gegenseitig ihre Statusmeldungen oder Urlaubsfotos "liken".
Die Frage nach einem angemessen Umgang mit sozialen Netzwerken im Schulalltag beschäftigt die Bundesländer schon länger - und auch hier sind die Regelungen von Land und Land unterschiedlich.
In Schleswig-Holstein sollen Lehrer bereits seit Ende 2012 die Netzwerke nicht mehr nutzen, um Schulausflüge zu planen oder Noten mitzuteilen. Auch in Baden-Württemberg gibt es seit diesem Jahr strenge Richtlinien. Die "Verwendung von sozialen Netzwerken für die dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten" ist "generell verboten", schreibt das Kultusministerium. Sachsen und Bremen erklärten, dass sie ebenfalls an entsprechenden Regelungen arbeiteten.
In Bayern wurde bereits im vergangenen Jahr ein rechtliches Rahmenpapier herausgegeben, wonach die Kontaktaufnahme als "Follower" bei Twitter "in beide Richtungen grundsätzlich unzulässig" gilt, heißt es in einem "Leitfaden für Staatsbedienstete". Das bayerische Kultusministerium fordert seine Lehrer außerdem zu Distanz auf: "Wenn Sie sich privat in sozialen Netzwerken äußern, machen Sie bitte deutlich, dass Sie Ihre persönliche Meinung vertreten und nicht für Ihren Dienstherrn sprechen."
Andere Bundesländer setzen darauf, dass Lehrer sich auch ohne feste Vorgaben angemessen in den Online-Netzwerken bewegen.
WENN DER LEHRER MIT DEM SCHÜLER

Welche Regeln der Freundschaft gelten, wenn Schüler und Schülerinnen mit ihren Lehrern Kontakte knüpfen? Drei Lehrer und drei Schüler erklären ihren Umgang mit Facebook und Schule und diskutieren die Frage: Wo fängt Privatheit an, wer darf von wem was wissen? mehr...