Panne im Saarland Wie es eine Scherzfrage in die Abschlussprüfung schaffte

Es gab keine richtige Lösung: Im Saarland sollten Schüler in ihrer Mathe-Abschlussprüfung eine völlig unsinnige Frage beantworten - es ging um ein knallrotes Gummiboot. Jetzt ist die Aufregung groß.
Schulklasse bei Prüfung (Symbolbild)

Schulklasse bei Prüfung (Symbolbild)

Foto: Holger Hollemann/ picture alliance / Holger Hollem

Scherzfragen sind bei Abschlussprüfungen tabu. Das hat die saarländische Landesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage  der Linken nun klargestellt. Scherzfragen seien in Prüfungssituationen unangebracht und führten "zu Missverständnissen, Verwirrung, unnötigem Stress und Zeitverlust". Dies gelte für alle Prüfungen.

Anlass für die Diskussion war eine völlig unsinnige Frage in einer Mathe-Abschlussprüfung für Absolventen eines Berufsvorbereitungsjahres, die danach ihren Hauptschulabschluss machen wollen. In der Aufgabe hieß es:

"Die Klasse 8b organisiert zum Abschluss des Schuljahres ein Klassenfest. In der Klasse befinden sich insgesamt 15 Schülerinnen und Schüler. Über das Schuljahr hinweg wurden 180 Euro in der Klassenkasse gesammelt. Für das Klassenfest sollen folgende Artikel gekauft werden: Grillgut für 21,27 Euro, zwei Packungen Partybrötchen für insgesamt 9 Euro, zwei 6er Pack Wasser für zusammen 9,98 Euro, 1 Kiste Limonade mit 24 x 0,50 L-Flaschen für 38,36 Euro, eine Mix-Box Schokoriegel für 34,99 Euro, zwei Packungen mit je 90 Fruchtgummis für zusammen 17,98 Euro, fünf Tüten Knabberartikel für insgesamt 9,55 Euro."

Die Frage zur Aufgabe hatte jedoch überhaupt nichts mit dem vorherigen Text zu tun. Sie lautete: "Wie viele Indianer mit knallrotem Gummiboot saßen im Kühlschrank?"

Noch am Tag der Prüfung machte ein Schulleiter auf die unsinnige Frage aufmerksam. Die Schulaufsicht informierte daraufhin alle Schulen. Die Scherzfrage wurde gestrichen und nicht bewertet. Die Linke im saarländischen Landtag forderte eine Aufklärung des Falles.

"Aus nicht nachvollziehbaren Gründen"

Die Regierung antwortete, jedes Jahr würden zwei Schulen beauftragt, Prüfungsvorschläge einzureichen. Sie würden von Lehrern selbstständig erarbeitet. Anschließend befasse sich das Bildungsministerium damit. "Im vorliegenden Fall wurde die Scherzaufgabe aus nicht nachvollziehbaren Gründen von den Aufgabenerstellern einer Schule in den Prüfungsvorschlag aufgenommen."

Zwar sei in der Auswahlkommission die Scherzfrage handschriftlich gestrichen worden, doch die digitale Druckvorlage sei nicht entsprechend geändert worden. Die Scherzfrage sei deshalb weiter in den Prüfungsunterlagen geblieben.

Laut Regierung kamen die am Erstellungsverfahren Beteiligten ihrer Verantwortung nicht ausreichend nach - und seien von weiteren Planungen für Prüfungen ausgeschlossen.

koe/dpa
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