Islamunterricht in NRW Keine Lehrer, keine Ausbildung, kein Plan

Streitobjekt: Islamischer Religionsunterricht (hier in Berenbostel bei Hannover)
Foto: dapdEs ist ein kleiner Kreis, der die Zukunft plant: Fünf Lehrer, vier Männer und eine Frau, basteln derzeit an einem amtlichen Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht (IRU) in Nordrhein-Westfalen. Nach den Sommerferien soll es losgehen mit dem ganz normalen muslimischen Reli-Unterricht an Grundschulen. Schulpolitisch liegt die zuständige grüne Ministerin Sylvia Löhrmann damit im Trend, im Prinzip sind sich die Bundesländer einig: Was Katholiken und Protestanten zusteht, soll auch den muslimischen Mitschülern geboten werden. Die Düsseldorfer Landesregierung von SPD und Grünen will mit der gesetzlichen Einführung aber unbedingt schneller sein als etwa Niedersachsen oder Hessen.
Das Problem: Der notwendige Lehrplan wird wohl erst 2013 fertig, wie Sylvia Löhrmann einräumt. Denn die Ausarbeitung eines solchen Unterrichtsrahmens, egal in welchem Fach, ist mit den nötigen Genehmigungen stets ein monate-, manchmal sogar jahrelanger Hürdenlauf. Deshalb startet der vermeintliche Bekenntnisunterricht mit einem glatten Etikettenschwindel: nämlich nach dem Lehrplan der bisherigen, religiös neutralen Islamkunde. Dieses Fach gibt es schon seit 1999 an derzeit gut 130 von 3000 Grund- und Hauptschulen in NRW. Es soll mit der Zeit von selbst auslaufen und durch den Religionsunterricht ersetzt werden.
"Mangels Lehrplan keine Einzelheiten"
Die neuen IRU-Lehrer sind zunächst die alten Islamkundler, häufig Orientwissenschaftler oder Türkischlehrer, die auf Nebenwegen als Seiteneinsteiger in den Schuldienst gelangten. So war das auch bei vier der fünf aktuellen Lehrplan-Macher. Denn die ersten regulären islamischen Religionslehrer, die ihr Hauptfach komplett studiert und dann ein Referendariat absolviert haben, stehen frühestens in fünf Jahren zur Verfügung.
Behelfsweise können sich die Islamkunde-Lehrer zwischenzeitlich an der Universität Osnabrück weiterbilden - dafür reicht ein kurzer Kurs von ein oder zwei Wochenenden mit Teilnahmebescheinigung, aber ohne Prüfung. Lehrstuhlinhaber Bülent Ucar ist sich der Grenzen dieser Seminare sehr bewusst: "Wir wollen den Unterschied zwischen religionskundlichem und bekenntnisgebundenem Unterricht grundsätzlich verdeutlichen, können dabei aber mangels Lehrplan natürlich nicht in Einzelheiten gehen."
Theologischer Beirat: Daumen rauf, Daumen runter
Danach müssen die angehenden Religionslehrer noch eine weitere Hürde nehmen, den theologischen Beirat des Ministeriums. Der entscheidet - wie die Kirchen beim christlichen Religionsunterricht - über Grundsätze der Lehre und Lehrer. Der weltanschaulich neutrale Staat darf darüber grundsätzlich nicht befinden. Laut NRW-Schulgesetz kann der Beirat fertig ausgebildeten Pädagogen die Lehrerlaubnis letztlich sogar versagen, aber "nur aus religiösen Gründen, die dem Ministerium schriftlich darzulegen sind".
Das Ja oder Nein hängt von acht Personen ab, die je zur Hälfte vom Staat und vom Koordinationsrat der Muslime benannt wurden. Die vom Land vorgeschlagenen Ratsmitglieder kommen überwiegend aus dem universitären Bereich, die anderen sind führende Vertreter von Verbänden wie der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (Ditib). Doch angesichts der unterschiedlichen Strömungen im Islam, von der auch Islamkunde-Professor Bülent Ucar spricht, bleibt das mögliche Berufsverbot "aus religiösen Gründen" ziemlich fraglich.
Welche Anforderungen die Religionslehrer an staatlichen Schulen zu erwarten haben, zeigt beispielhaft eine sechsseitige "Ordnung ", die der offizielle "Beirat für den islamischen Religionsunterricht in Niedersachsen" vorgelegt hat. Darin wird unter anderem ein Empfehlungsschreiben des Vorstands und des Imam einer Moschee verlangt sowie eine "Lebensweise nach der rechten islamischen Lehre und den guten Sitten". Lamya Kaddor, selbst Islamkunde-Lehrerin und Vorsitzende des Liberal-Islamischen Bundes, empört sich: "Auf diesem Wege würde ich mich nie bewerben. Die dehnbaren Ansprüche öffnen der Willkür Tür und Tor."
Schulgesetz nicht verfassungsgemäß?
Die Lehrerlaubnis ist ein krasses Beispiel für das herrschende Durcheinander in der Schulpolitik: Obwohl die Moscheegemeinden, islamischen Verbände und Beiräte bislang keine Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes bilden, sondern rechtlich gesehen private Vereine sind, dürfen sie über Unterrichtsinhalte und Lehrerkarrieren entscheiden. Für den hessischen Justizminister Jörg-Uwe Hahn Grund genug, das NRW-Gesetz als nicht verfassungsgemäß abzulehnen und ebenso den niedersächsischen Schulversuch, wo seit 2003 Modell-Grundschulen islamische Religion anbieten.
Die aktuellen Lehrplan-Macher an Rhein und Ruhr stehen jedenfalls vor einem großen Problem, meint auch Klaus Gebauer, im Düsseldorfer Ministerium lange Jahre für die Islamkunde zuständig: "Wenn der künftige Lehrplan sich an unseren alten hält, fragt man sich, wieso überhaupt ein neues Fach."