Sorgerechtsurteil Religiöse Schulverweigerer bekommen Kinder zurück

Das Gezerre um die vier Kinder dauert schon Jahre: Zwei streng religiöse Eltern aus Hessen halten ihren Nachwuchs hartnäckig von jeder Art von Schule fern. Sie verloren das Sorgerecht, jetzt haben sie es zurück.
Kruzifix im Klassenraum (Archiv): Wenn selbst eine christliche Schule nicht christlich genug sein kann

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Foto: FRANK BOXLER/ ASSOCIATED PRESS

Zwei streng religiöse Schulverweigerer aus Hessen, die ihre vier Kinder seit Jahren nicht zur Schule schicken wollen, haben das Sorgerecht uneingeschränkt zurückerhalten. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Donnerstag. Damit hob das OLG frühere Entscheidungen des Amtsgerichts Darmstadt auf. (Aktenzeichen: 6 UF 30/14)

Das Gericht billige das Verhalten der Eltern nicht, habe aber den Sorgerechtsentzug in diesem Einzelfall als nicht verhältnismäßig gewertet, erläuterte Gerichtssprecher Jens-Peter Kreiling die Entscheidung. Eine Lernstandserhebung der Kinder habe nichts Besorgniserregendes ergeben, ihre Sozialkompetenz sei auch nicht eingeschränkt. Die Eltern kümmerten sich abgesehen von der Verletzung der Schulpflicht sehr um ihre Kinder, die sehr an ihren Eltern hingen.

Das Paar ist streng religiös und lehnt Unterricht selbst an einer christlichen Privatschule ab. In einem früheren Verfahren erklärten sie, ihre Kinder vor "unerwünschten Einflüssen" fernhalten zu wollen. Dazu zähle auch jede Art von Schule.

Der Streit zwischen Jugendamt, Schulamt und Eltern um den Schulbesuch der Kinder dauert schon Jahre an. Trotz mehrerer Ordnungsgelder und einem teilweisen Entzug des Sorgerechts im Jahr 2012 lenkten die Eltern nicht ein.

Eltern: Kinder wieder aus der Schule genommen

Erst als im Sommer 2013 Polizei und Jugendamt die Kinder aus der Familie holten und das Sorgerecht ganz an das Jugendamt ging, lenkten die Eltern zunächst ein und bekamen die Kinder zurück. Nach eigener Darstellung währte die Einsicht in die Schulpflicht aber nur sehr kurz: Die heute 8 bis 15 Jahre alten Kinder sind inzwischen wieder aus der Schule genommen und werden wieder zu Hause unterrichtet.

2012 hatte das Amtsgericht Darmstadt festgestellt, das Wohl der Kinder sei in der Familie gefährdet. Die Kinder hätten nach Ermessen des Richters damals nicht die Bildung gehabt haben, die altersmäßig zu erwarten gewesen wäre. Damals hatte das Jugendamt mitgeteilt, die vier Kinder hätten, wenn überhaupt, nur wenige Wochen eine Schule besucht. Laut einem Sprecher lehnten die Eltern "jegliches Schulsystem ab und wollten ihre Kinder selbst unterrichten".

Unabhängig von dem OLG-Urteil, dass den Eltern nun das Sorgerecht zurückgab, können die Erziehungsberechtigten noch strafrechtlich belangt werden. Nach dem hessischen Schulgesetz droht ihnen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.

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cht/dpa
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