Streikrecht Gericht erlaubt Lehrern politisches Schwänzen

Eigentlich dürfen Staatsdiener nicht für eine Demo die Arbeit sausen lassen. Doch seit ein europäisches Gericht das Streikverbot für Beamte lockerte, werden auch deutsche Richter milde. Zwei Lehrern in Hessen wurde nun ein Streik rückwirkend erlaubt - was den Lehrerverband gar nicht freut.
Lehrer-Demo in Kiel (Juni 2010): Lehrer dürfen streiken

Lehrer-Demo in Kiel (Juni 2010): Lehrer dürfen streiken

Foto: Carsten Rehder/ picture alliance / dpa

Zwei Lehrern aus Kassel ist ihre Teilnahme an einem Streik der Bildungsgewerkschaft GEW im November 2009 nachträglich erlaubt worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Kassel am Donnerstag. Beide Lehrer hatten von ihren Schulleitern damals eine schriftliche Missbilligung wegen Verletzung ihrer Dienstpflicht erhalten. Sie waren dem Schuldienst drei Stunden lang zum Demonstrieren ferngeblieben. (Aktenzeichen: 28 K 574/10.KS.D, 28 K 1208/10.KS.D) 

Verbeamtete Lehrer und Streik, geht das überhaupt? Für Staatsdiener gilt eigentlich ein Streikverbot. Neu aufgeflammt ist der Streit um Lehrerstreiks allerdings vor etwa drei Jahren. Damals entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in zwei Urteilen, Disziplinarmaßnahmen gegen bestimmte Beamtengruppen, insbesondere Lehrer, verstießen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die darin enthaltene Koalitionsfreiheit beinhaltet das Recht, in Gewerkschaften aktiv zu sein, also auch zu streiken.

Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte Mitte Dezember verbeamteten Lehrern ein Streikrecht zugebilligt und sich dabei auf die europäische Rechtsprechung berufen. Dagegen hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück Mitte August das Streikverbot für verbeamtete Lehrer bestätigt und Kürzung von Bezügen sowie die Verhängung eines Bußgeldes wegen Teilnahme an einem Warnstreik für rechtens erklärt.

Lehrerverband: Schüler müssen zur Schule - also Lehrer auch

Die Disziplinarkammer der Kasseler Verwaltungsgerichts kam ohne mündliche Verhandlung zum Ergebnis, dass das Streikverbot nicht für alle Beamten gelte. Nur hoheitlich tätige Beamte seien davon betroffen, darunter Mitglieder der Streitkräfte, Polizisten und Beamte der Staatsverwaltung. Gegen die Entscheidungen hat das Verwaltungsgericht Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen.

Das zuständige Schulamt hatte argumentiert, weil Lehrer Zeugnisse ausstellen und auch über Versetzungen entscheiden, führten sie durchaus hoheitliche Aufgaben aus. Damit fielen sie unter den beamtenrechtlichen Kernbereich, für den ein Streikverbot gerechtfertigt sei. Dem folgte die Kammer nicht. Die Richter ließen aber ausdrücklich offen, ob das Streikrecht auch verbeamteten Schulleitern zustehe.

Die Erziehungsgewerkschaft GEW begrüßte das Urteil. GEW-Vorstandsmitglied Ilse Schaad sagte, jetzt sei eine höchstrichterliche Bestätigung des Kasseler Urteils fällig. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Josef Kraus, lehnt ein Streikrecht für verbeamtete Lehrer hingegen ab. "Das hängt mit der Schulpflicht der Kinder und dem Recht auf Bildung zusammen", sagte Kraus. "Diese Rechte und Pflichten werden verletzt, wenn alle Lehrer streiken dürfen."

cht/dpa/dapd
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