Unbeliebtes Schulfach Jeder zweite Deutsche will Religion abschaffen

Deutsche Schüler sollen in Deutsch und Mathematik besser werden, forderten Bildungspolitiker nach der Pisa-Studie - wenn nötig zu Lasten anderer Fächer. Eine aktuelle Umfrage identifiziert das mögliche Streichobjekt: Der Religionsunterricht soll weg.

Fast die Hälfte der Deutschen, genauer 48 Prozent, würde den Religionsunterricht streichen, um mehr Zeit für Deutsch und Mathematik zu schaffen. Diese Zahl hat das Zentrum für empirische pädagogische Forschung der Universität Koblenz-Landau (Zepf) im "Bildungsbarometer" veröffentlicht. Bei der regelmäßigen Umfrage zu Bildungsthemen wurden 1000 repräsentativ ausgewählte Personen befragt.

In der Nachfolge der Pisa-Studie hatten Bildungspolitiker immer wieder gefordert, die Fächer Deutsch und Mathematik zu stärken. Die Aufstockung der Stundenzahlen solcher "Kernfächer" ließen sich aber kaum anders erreichen als durch Kürzungen in anderen Fächern oder gar ihre komplette Streichung - wie es viele Befragte für Religion vorschlagen.

Auch andere musisch-geisteswissenschaftliche Fächer haben wenige Fürsprecher. Bei den Fächern Philosophie und Kunst würden 15 Prozent der Befragten den Rotstift ansetzen, bei Musik zehn Prozent. Und immerhin sieben Prozent der Befragten halten den Sportunterricht für verzichtbar. Die naturwissenschaftlichen Fächer, die Fremdsprachen und die Sozialkunde sollen dagegen nach dem Willen der Befragten verschont bleiben.

Debatte um Islamunterricht

Unterdessen geht die Diskussion um den islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen weiter. Niedersachsens Kultusminister Bernd Busemann hat inzwischen angekündigt, den Religionsunterricht für Muslime weiter auszubauen. Er reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Mittwoch: Es hatte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster (OVG) aufgehoben, das den Anspruch auf solchen Unterricht in Nordrhein-Westfalen verneinte.

Die obersten Richter verwiesen den Fall zurück nach Münster, weil ihnen die Urteilsbegründung des OVG nicht stichhaltig genug erschien. Eine inhaltliche Bewertung nahm das Bundesgericht nicht vor. Das OVG muss nun noch einmal entscheiden, ob die beiden klagenden Verbände - der Zentralrat der Muslime sowie der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland - als Religionsgemeinschaften anzusehen sind.

Während viele andere westliche Staaten Religionsunterricht ausschließen, haben in Deutschland laut Grundgesetz Religionsgemeinschaften einen Rechtsanspruch gegen den Staat, dass ein entsprechender Religionsunterricht eingerichtet wird.

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