Urteil gegen Mutter Mama hilft beim Schwänzen

Erst 4000 Euro Strafe, jetzt acht Monate auf Bewährung: Weil es ihr egal war, ob die Kinder zur Schule gehen, verurteilte ein Gericht in Berlin heute eine alleinerziehende Mutter. Wenn sie die Kinder in Zukunft nicht zur Schule schickt, muss sie ins Gefängnis.

Ob ihre Kinder zur Schule gehen oder nicht, war einer alleinerziehenden Mutter aus Berlin-Reinickendorf ziemlich egal: Satte 477 Mal ging der 15-jährige Sohn von Ende 2004 bis zum vergangenen Schuljahr nicht zum Unterricht. Seit Beginn des neuen Schuljahres hat er erneut rund 40 Prozent der Stunden verpasst, sagte ein Mitarbeiter des Schulamtes heute vor Gericht.

Auch die anderen Kinder der Mutter glänzten in der Schule durch Abwesenheit: Der kleine Bruder, der im ersten Schuljahr ist, fehlte ähnlich oft wie sein Bruder. Und auch die beiden Töchter, 7 und 17 Jahre alt, seien eher seltene Gäste in der Schule gewesen, so der Schulbeamte.

Für die Mutter, 33, hat das nun Konsequenzen: Wegen der Fehlzeiten des älteren Jungen und der beiden Töchter verurteilte sie das Gericht zu acht Monaten Haft auf Bewährung - normalerweise sind derartige Fälle nur eine Ordnungswidrigkeit.

Aus Gleichgültigkeit die Erziehungspflicht nicht erfüllt

Es sei hier aber ein Ausmaß erreicht, dass die Entwicklung der Kinder und ihre Chancen im Berufsleben gefährde, so das Gericht. Die Mutter habe die Erziehungspflicht aus Gleichgültigkeit und Bequemlichkeit nicht erfüllt.

Vor Gericht sagte die Mutter, sie habe ihre Kinder zwar zur Schule geschickt - doch dort seien sie offenbar aber nicht angekommen. Die Verantwortung für die Schulbesuche der minderjährigen Kinder läge bei der Mutter, so das Gericht.

Die alleinerziehende Frau versprach, künftig für regelmäßige Schulbesuche ihrer Kinder zu sorgen. Außerdem muss sie nachweisen, dass sie die Hilfe des Jugendamts in Anspruch nimmt.

Sollte sie gegen die Auflagen verstoßen, muss sie mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Schon vor dem Prozess hatte das Bezirksamt ein Bußgeld von 4000 Euro gegen sie verhängt. Das Geld habe sie bislang nicht gezahlt, sagte ein Mitarbeiter des Schulamtes.

mer/dpa

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