Vorschlag der Grünen Baden-Württemberg erwägt Studiengebühren für Ausländer

Chinesische Studenten in Deutschland (Archivbild): Nicht aus den ärmsten Elternhäusern?
Foto: Wolfgang Thieme/ DPAUm den Finanzbedarf der Hochschulen im Südwesten zu sichern, haben sich die Grünen in Baden-Württemberg etwas überlegt: Für ausländische Studenten aus Nicht-EU-Ländern sollen Studiengebühren eingeführt werden. Mit bis zu 1000 Euro pro Semester könnten die Ausländer zur Kasse gebeten werden, sagte Grünen-Fraktionschefin Edith Sitzmann den "Stuttgarter Nachrichten".
Sitzmann geht demnach davon aus, dass sich die von den neuen Plänen betroffenen Studenten die Gebühren leisten könnten: "In der Regel stammen diejenigen, die aus den USA oder Asien zu uns kommen, nicht aus den ärmsten Elternhäusern", sagte sie. Auf diese Weise könne ein zweistelliger Millionenbetrag eingenommen werden. Auslandsstudenten, die sich die Gebühren nicht leisten können, sollten ein Stipendium erhalten, sagte Sitzmann dem Radiosender Antenne 1.
Das von den Grünen geleitete Wissenschaftsministerium in Stuttgart bestätigte die Überlegungen. Die Pläne würden "in rechtlicher Hinsicht, in Fragen der sozialen Ausgestaltung und im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen geprüft", teilte eine Sprecherin von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer mit.
Scharfe Kritik von allen Seiten
Mit ihrem Vorschlag sorgen die Grünen nicht nur bei ihrem Koalitionspartner SPD für scharfe Kritik: "Allgemeine Studiengebühren für Nicht-EU-Bürger wird es in Baden-Württemberg nicht geben", sagte SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel dem Südwestrundfunk. Auch die Opposition, die Landesstudierendenvertretung sowie die Industrie- und Handelskammer lehnten den Vorstoß ab.
"Wir lehnen die geplante Wiedereinführung strikt als unsozial, diskriminierend und imageschädigend für Baden-Württemberg ab. Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung, sein Elternhaus darf dabei keine Rolle spielen", sagte Jörg Willburger, Sprecher der Landesstudierendenvertretung.
Nach dem Machtwechsel in Baden-Württemberg hatte Grün-Rot die bis dahin geltenden generellen Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester im Südwesten abgeschafft - so wie sich nach und nach alle Bundesländer vom Bezahlstudium verabschiedet haben. Nach Angaben des Wissenschaftsministeriums ist es bisher nur in Sachsen erlaubt, Studiengebühren von Nicht-EU-Bürgern zu erheben. Von diesem Recht macht allerdings nur die Musikhochschule Leipzig Gebrauch.
Ein aktuelles Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) besagt jedoch: Grundsätzlich bleiben Gebühren zulässig, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen - so müssen sie sozialverträglich gestaltet sein und dürfen "keine unüberwindliche soziale Barriere vor dem Hochschulzugang errichten", heißt es beim BVG, sie dürfen nicht "prohibitiv" wirken. Die bislang üblichen 500 Euro sind demnach keine solche Hürde.
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