Doktormacher-Prozess Promotionsberater bestreitet Bestechung

Rund 70 Akademikern soll der Geschäftsführer einer Promotionsberatung zum Doktortitel verholfen haben, indem er einen Juraprofessor in Hannover bestach. Vor Gericht wies er jetzt die Vorwürfe zurück - es sei "alles korrekt abgelaufen".

Eigentlich wurde von ihm ein Geständnis erwartet, aber der Geschäftsführer eines Instituts für Wissenschaftsberatung in Bergisch-Gladbach hat am Mittwoch alle überrascht. Er gibt zwar zu, mit einem Hannoveraner Jura-Professor zusammengearbeitet zu haben, damit der seine Kunden gegen Geld zum Doktortitel führt. Er bestreitet aber, dass es sich um Bestechung handelte.

Die von seiner Agentur an den Professor der Universität Hannover vermittelten Promotionsverfahren seien korrekt abgelaufen, sagte der 53-Jährige jetzt vor dem Landgericht Hildesheim. Er ist Mitangeklagter in dem Prozess, der Hauptangeklagte ist der Professor. Der hatte Anfang März seine Bestechlichkeit gestanden. Dem Chef des Instituts in Bergisch Gladbach hatte das Gericht eine Geldstrafe von 252.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe auf Bewährung in Aussicht gestallt, im Gegenzug für ein Geständnis .

Doch nun hat der Geschäftsführer die Vorwürfe bestritten. "Die Promotionsverfahren sind absolut korrekt abgelaufen", sagte er in der Verhandlung heute in Hildesheim. Ihm seien keine pflichtwidrigen Handlungen des Professors bekannt. Er sei zuversichtlich, den Vorwurf der Bestechung ausräumen zu können. Bei der Zusammenarbeit mit dem Professor habe er keinen Hinweis auf einen Straftatbestand gesehen, sagte er in einer 90 Minuten dauernden Erklärung.

"Man kann ihm die Kommunion ohne Beichte erteilen"

Er werfe sich lediglich vor, dass sein Institut die Honorare an den Jura-Professor seit 1996 auf das Konto von dessen Frau überwiesen habe. Ihm sei nicht klar gewesen, dass diese Begünstigung Dritter durch eine Verschärfung im Korruptionsbekämpfungsgesetz 1997 verboten gewesen sei.

Die finanziellen Sorgen des Professors seien ihm ebenfalls nicht klar gewesen. Er sei auch nicht misstrauisch geworden, als der Professor um Eilüberweisungen bat, so der Angeklagte. Gerüchte über Liebschaften und Schulden des Jura-Professors habe dieser auf Nachfrage ausgeräumt. Zudem habe der stets überkorrekt auftretende Lehrstuhlinhaber nie den Verdacht erweckt, etwas Unrechtmäßiges zu tun: "Man kann ihm die Kommunion ohne die notwendige Beichte erteilen", beschrieb der Geschäftsführer des Instituts seinen damaligen Eindruck des Professors.

Nach Ansicht von Prozessbeobachtern ging der Angeklagte heute deshalb nicht auf das Angebot der Richter ein, weil er eine Haftstrafe fürchtet. Ihm droht noch ein weiteres Verfahren: Die Kölner Staatsanwaltschaft geht gerade weiteren Korruptionsfällen nach. Vor zwei Wochen durchsuchten Fahnder seine Firma und stellten umfangreiches Material sicher.

Der Chef der Promotionsberatung steht wie der Jura-Professor bereits seit Februar vor Gericht. Er soll Juristen aus ganz Deutschland an den Professor vermittelt haben, lautet der Vorwurf. Die Doktoranden hätten die zur Promotion erforderliche Examensnote "voll befriedigend" nicht erreicht; gegen Geld habe er "die Vermittlung einer geeigneten Themenstellung und eines Betreuers" versprochen.

Anfang März hatte das Institut für Wissenschaftsberatung sämtliche Vorwürfe der Bestechung und des Titelhandels zurückgewiesen: "Alle unsere erfolgreich promovierten Klienten haben sowohl die formalen akademischen Voraussetzungen erfüllt als auch ihren Doktorgrad in einem korrekten Promotionsverfahren erlangt." In Fachkreisen ist das Institut seit vielen Jahren bekannt. Vor "Doktorfabriken" warnte etwa der Deutsche Hochschulverband und äußerte angesichts hoher Honorare wiederholt den Verdacht, dass manche "Promotionsberatungen" nicht nur Doktorväter vermitteln, sondern auch die fertige Dissertation liefern.

"Unselige Zusammenarbeit" mit der Promotionsberatung

Ein Urteil gegen den geständigen Professor, der seit September in Untersuchungshaft sitzt, wird am Mittwoch kommender Woche erwartet. Vor Gericht hatte der Professor aufgesagt, es sei zu einer "unseligen Zusammenarbeit" mit dem Institut aus Bergisch Gladbach gekommen. Aufgrund finanzieller Sorgen habe er für die Betreuung von 69 Doktoranden 184.000 Euro von der Promotionsagentur angenommen.

In seiner Assistentenzeit habe er auf eine Annonce hin Kontakt zu der Promotionsagentur aufgenommen. Zahlungen habe er erst erhalten, nachdem er in Hannover zum Professor berufen worden sei. Er hatte sich bei einem Hausbau finanziell übernommen und nicht mehr auf die zusätzlichen Einnahmen verzichten können. Rund 2000 Euro habe er für die Betreuung eines Doktoranden bekommen, bei erfolgreicher Promotion von der Agentur weitere 2000 Euro, so der Professor.

Eine seiner früheren Studentinnen hatte außerdem bereits zugegeben, von ihm wegen einer sexuellen Beziehung besser benotet worden zu sein. Sie war zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt worden. Dem Professor hatte das Gericht für ein Geständnis eine Strafe von maximal drei Jahren Haft in Aussicht gestellt.

maf/AP/dpa

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