Erststudium Bulmahn kündigt Verbot von Studiengebühren an

Solange Studenten die ihnen zugewiesene Studienzeit nicht deutlich überziehen, werden sie auch künftig nicht zur Kasse gebeten. Das zumindest will das Bundesbildungsministerium durchsetzen.

Berlin - Ministerin Edelgard Bulmahn (SPD) hat noch für dieses Jahr ein Gesetz gegen Gebühren für das Erststudium angekündigt. "Wir müssen verhindern, dass Langzeitgebühren zum Einstieg in allgemeine Gebühren vom ersten Semester an werden", sagte Bulmahn dem Berliner "Tagesspiegel".

Sie wolle bis Ende des Jahres einen Gesetzesentwurf vorlegen. Dieser werde Gebühren für ein Erststudium von normaler Dauer untersagen, schrieb das Blatt. Geplant sei, entsprechend der jetzigen Regelung in Baden-Württemberg die Regelstudienzeit plus vier Semester gebührenfrei zu halten.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch in Berlin entschieden, dass die baden-württembergische Regelung rechtens ist, wonach Studenten 1000 Mark pro Semester zahlen müssen, wenn sie die Regelstudienzeit um zwei Jahre überschreiten. In Baden-Württemberg werden seit 1997 Gebühren für ein Langzeitstudium erhoben.

Bulmahn begründete ihre Pläne damit, dass zu wenig junge Leute den Weg an die Hochschulen wählten. "Wir brauchen mehr Studenten, besonders aus einkommensschwachen Familien", sagte die Ministerin. Dieses Ziel könne aber nicht erreicht werden, wenn die Befürchtung bestehe, dass Studenten schon für das normale Studium zur Kasse gebeten würden, sagte Bulmahn. Gebühren für Langzeitstudenten hatte Bulmahn in der Vergangenheit bereits begrüßt.

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