Flüchtlinge an Universitäten "Ein Schatz, den wir da haben"

Auf Augenhöhe: In Frankfurt treffen sich deutsche Studenten mit Flüchtlingen zum Erfahrungsaustausch
Foto: Christoph Schmidt/ picture alliance / dpaFür die Flüchtlinge steht Brigitte Perlick jeden Morgen um fünf Uhr auf. Vor Wochen hat sie begonnen, die Neuankömmlinge zu Studienmöglichkeiten an der Universität Erlangen-Nürnberg zu beraten. Seitdem kommt die Leiterin des Referats für Internationale Angelegenheiten weder zum Einkaufen noch zum Wäschewaschen.
Ein Intensiv-Deutschkurs, den Perlick organisiert hat und unterrichten wird, hat bereits viel mehr Bewerber als Plätze. Sie freut sich über den Erfolg. "Ich will, dass die Leute so schnell wie möglich anfangen können zu studieren." Der gebührenfreie Kurs ist deshalb so angelegt, dass die Teilnehmer in ein bis zwei Semestern das Deutsch-Niveau C1 erreichen - eine Zugangsvoraussetzung für die deutschsprachigen Studiengänge der Universität.
An vielen Hochschulen in Deutschland engagieren sich Studenten, Lehrende und Mitarbeiter für die Flüchtlinge, die studieren wollen. Studenten geben kostenlose Sprachkurse, gehen mit Flüchtlingen zu Behörden oder ins Kino. In Städten wie München, Leipzig, Gießen und Berlin beraten Jura-Studenten in Asyl- und Aufenthaltsrechtsfragen. In Frankfurt bilden Flüchtlinge mit abgeschlossenem Studium gemeinsam mit deutschen Studenten Lern-Tandems.
Grundsätzlich erlauben fast alle Bundesländer geflüchteten Menschen zu studieren - nur Berlin nicht, wie die Wissenschaftsverwaltung der Stadt (SPD) herausgefunden hat. Dort ist laut Innenverwaltung (CDU) nur den Flüchtlingen das Studium gestattet, die selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können und bei denen feststeht, dass sie Deutschland nicht bald verlassen müssen. Für viele bedeutet das faktisch: Studierverbot.
Vergangene Woche legte der Berliner Senat zwar ein Papier vor, welches erklärte, man wolle das Studium zukünftig nicht mehr aufenthaltsrechtlich untersagen. Ob diese Erklärung aber tatsächlich etwas ändert, darüber gebe es zwischen den Behörden offenbar noch Unklarheiten, erklärt Martina Mauer vom Berliner Flüchtlingsrat.
2014 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einer nicht-repräsentativen Befragung die Bildung von Asylbewerbern untersucht. Dabei kam heraus, dass 15 Prozent von ihnen eine Hochschule besucht haben, weitere 16 Prozent ein Gymnasium. Das zeigt: Viele von ihnen könnten hier studieren - und damit in Zukunft zu den Fachkräften werden, die Deutschland so dringend braucht.
Einige Beispiele dafür, wie sich Hochschulen für Flüchtlinge einsetzen, die studieren wollen oder bereits in ihrer Heimat studiert haben:
- Die Unis Hildesheim, Bochum, Greifswald und Fulda bieten ein Schnupperstudium oder einen kostenlosen Gasthörer-Status an. In Hildesheim erhalten Asylbewerber zudem ein kostenloses Semesterticket, damit sie auch aus weiter entfernt liegenden Unterkünften zur Uni fahren können.
- An der Ludwig-Maximilians-Universität in München werden Flüchtlinge sogar wie Austauschstudenten behandelt. Auf diese Weise können sie sich Studienleistungen anrechnen lassen und auch dann anfangen zu studieren, wenn ihr Deutsch noch holprig ist.
- In Niedersachsen dürfen Flüchtlinge auch dann studieren, wenn sie keine Zeugnisse vorweisen können. Voraussetzungen: gute Deutschkenntnisse und eine sehr gut bestandene Aufnahmeprüfung des Studienkollegs. Eine ähnliche Regelung gilt auch an der Uni Saarbrücken.
Trotz dieses Engagements müssen geflüchtete Menschen noch viele Hindernisse überwinden, wenn sie in Deutschland studieren wollen. Ob ein Flüchtling auf die nötigen Rahmenbedingungen für ein Studium trifft, hänge auch von Zufällen ab, erklärt Tobias Klaus von Pro Asyl.
Dabei sei auch der Status des Asylverfahrens wichtig: Für Asylbewerber, Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis oder Geduldete, deren Abschiebung noch aussteht, würden nämlich zum Teil unterschiedliche Regeln gelten.
Der Status spiele zunächst bei der Finanzierung des Studiums eine Rolle, sagt Klaus. Flüchtlinge seien auf Bafög angewiesen, denn das sei in der Regel die einzige Sozialleistung, die sie nach Beginn des Studiums bekämen. Anspruch auf Bafög haben aber nur geduldete Flüchtlinge und solche mit Aufenthaltserlaubnis.
Voraussetzung für den Großteil von ihnen ist bisher zudem, dass sie bereits vier Jahre in Deutschland leben. Von Januar 2016 an gilt eine neue Regelung: Dann können sie schon nach 15 Monaten Bafög beantragen. Asylbewerbern bleibt diese staatliche Förderung aber weiterhin verwehrt.
Eine noch größere Hürde ist der Zugang zu Sprachkursen. Ohne professionellen Unterricht können viele nicht auf Deutsch studieren. Anspruch auf die staatlichen Sprachkurse des Integrationsprogramms haben aber bisher nur Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis. Ein neues Gesetz soll das ändern und die Kurse für bestimmte Asylbewerber und Geduldete öffnen. Klaus kritisiert, dass die angedachte Anzahl von Stunden nicht genug sei, um auf ein Studium vorzubereiten.
Zudem brauchen alle Flüchtlinge erst mal das Glück, einen Wohnort zugewiesen zu bekommen, in dessen Nähe eine Universität ist. Ihre Qualifikation spielt bei der Auswahl des Ortes nämlich keine Rolle. Klaus erklärt, dass Flüchtlinge für einen Umzug oft erst einen Antrag stellen müssen, dem nicht immer stattgegeben wird.
Auch die Anerkennung von Abschlüssen ist häufig schwierig. Dabei gebe es oft formale Probleme, sagt Johannes Glembek vom Bundesverband ausländischer Studierender. Er fordert eine leichtere, einheitlichere Regelung. Dazu sollten sich die Hochschulen zusammentun.
Die Anerkennung von Abschlüssen - auch da findet sich laut Brigitte Perlick von der Uni Erlangen-Nürnberg im Einzelfall eine Lösung. Wer kein Zeugnis mehr vorweisen kann, muss die Studienberechtigung anders belegen, etwa durch eine Zugangsprüfung. Perlick wünscht sich, dass das auch anderswo so unkompliziert wäre. Für sie steht fest, dass diejenigen, die heute noch Unterstützung brauchen, sich erkenntlich zeigen werden: "Die Flüchtlinge, das ist ein Schatz, den wir da haben."
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes hieß es, dass bei der Uni Erlangen-Nürnberg statt eines Zeugnisses eine eidesstattliche Erklärung zum Studieren ausreiche. Diese Formulierung sei missverständlich, teilte die Hochschule nun mit. Zwar bräuchten Flüchtlinge nicht zwingend ihr Zeugnis vorlegen - in jedem Fall müssten sie aber ihre Studienberechtigung belegen, zum Beispiel durch eine Zugangsprüfung.
