Plagiatsverdacht Freiburger Sportmediziner im Titelkampf

Das Plagiatsverfahren gegen den Leiter der Freiburger Sportmedizin nähert sich dem Ende: In großen Teilen der Habilitationsschrift von Hans-Hermann Dickhuth finden sich Übereinstimmungen mit Doktorarbeiten, hat die Uni ermittelt. Der Anwalt des Professors widerspricht Plagiatsvorwürfen.
Sportmediziner Dickhut (2009): Dünne Habilitationsschrift mit Spätfolgen

Sportmediziner Dickhut (2009): Dünne Habilitationsschrift mit Spätfolgen

Foto: Patrick Seeger/ picture-alliance/ dpa

Nein, besonders lang ist die Habilitationsschrift des Freiburger Sportmediziners Hans-Hermann Dickhuth aus dem Jahr 1983 nicht. Doch nicht die Länge ist das Problem, sondern die Tatsache, dass es auf Dutzenden Seiten Übereinstimmungen mit sieben Doktorarbeiten gibt, die ebenfalls alle in Freiburg Anfang der achtziger Jahre entstanden sind. Ganze Textpassagen, Tabellen und Abbildungen stimmen überein. Laut "Badischer Zeitung" sind 65 der 75 Seiten betroffen. Die "Stuttgarter Zeitung" schreibt von mehreren Dutzend Seiten.

Seit Monaten geht die Uni nun der Frage nach, wer von wem abgeschrieben hat, eine Kommission hat Zeugen befragt, Texte verglichen, Gutachten eingeholt. Jetzt berichtet unter anderem die "Badische Zeitung", dass sich noch in diesem Monat der zuständige Habilitationsausschuss der Medizinischen Fakultät mit dem Fall Dickhuth befassen wird, das sind um die hundert Professoren. Ein Disziplinarverfahren steht nach Angaben der Uni ebenfalls kurz vor dem Abschluss. Ein möglicher Ausgang eines solchen Verfahrens ist die Amtsenthebung eines Professors.

Ausgangspunkt für den Verdacht waren Untersuchungen der Kommission für die Aufarbeitung der Dopingvergangenheit in der Freiburger Sportmedizin. Die Kommission sichtete dafür auch die wissenschaftlichen Publikationen, die dort entstanden. Dem renommierten Kölner Biochemiker Wilhelm Schänzer war dabei aufgefallen, dass eine Dissertation und eine Habilitation der Uni-Klinik einen nahezu identischen Inhalt aufwiesen. Mittlerweile ist klar, dass es sieben Doktorarbeiten sind. Hinweise auf die Doktorarbeiten finden sich in der Habilitationsschrift nicht.

Dickhuths Anwalt sagt, sein Mandant weise den Plagiatsverdacht als "haltlos" zurück. Er habe seine Habilitationsschrift komplett selbst verfasst. Alle damaligen Doktoranden hätten vor den Uni-Gremien ausgesagt, dass sie Dickhuth nicht vorwerfen, ihre Texte übernommen zu haben. Im Gegenteil habe Dickhuth den Doktoranden damals "methodische Textteile" zur Verfügung gestellt. Und die Übernahme solcher Textteile, so der Anwalt, sei in der Medizin "zur Vermeidung von Missverständnissen" nicht zu beanstanden.

Dickhuth soll im Herbst in den Ruhestand gehen. Er hatte sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe Anfang 2011 vorübergehend beurlauben lassen. Nach einigen Wochen nahm er den Dienst allerdings wieder auf.

otr
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