Studie zur Jugendstrafjustiz Berliner Schnellurteile fallen erst nach zwei Monaten

Das Neuköllner Modell sollte junge Straftäter schneller vor Gericht stellen als bislang. Eine Studie zeigt nun: Die Verfahren laufen nicht so schnell wie erhofft, ihr Nutzen bleibt umstritten.
Von Saskia Ibrom
Verdächtig, verdächtig: Ein junger Mann wird in der U-Bahnstation Hermannplatz durchsucht

Verdächtig, verdächtig: Ein junger Mann wird in der U-Bahnstation Hermannplatz durchsucht

Foto: Maurizio Gambarini/ picture alliance / dpa

Mitschülern die Sneakers wegnehmen, ein Computerspiel klauen, jemanden auf der Straße herumschubsen: In einer Großstadt wie Berlin kommen solche kleinen und mittelschweren Straftaten häufig vor. Im Stadtteil Neukölln wurde darum vor vier Jahren ein Schnellgerichtsverfahren für einfach Fälle eingeführt, das sogenannte Neuköllner Modell. Jetzt hat eine Studie das Verfahren, das mittlerweile in ganz Berlin angewendet wird, analysiert - mit durchwachsenem Ergebnis.

Man habe eine "Beschleunigung" erreicht, sagt Studienautor Claudius Ohder, Professor der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht, der die Studie im Auftrag der Berliner Justizverwaltung durchführte. Von der Anzeige bis zur Hauptverhandlung vergehen statt der durchschnittlichen 131 nur noch 57 Tage. Die Akten sind schneller vom Tisch, aber zwischen Tat und Verhandlung liegen noch immer zwei Monate. Der Wunsch, mutmaßliche junge Straftäter würden möglichst zeitnah nach der Tat vor ihren Richter treten, hat sich damit nicht erfüllt.

Kriminologe Ohder hat für die wissenschaftliche Arbeit Verfahrensakten und Statistiken analysiert, sowie Interviews mit Polizisten, Jugendrichtern und Staatsanwälten geführt. Allerdings war nur ein betroffener Jugendstraftäter bereit, mit dem Wissenschaftler zu reden, daher spiegelt die Studie vor allem eine Sicht wider: die der Behörden. Und die finden, ihr Modell ist ein Erfolg, es soll trotz abnehmender Fallzahlen bei der Jugendkriminalität beibehalten werden. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) sagte dazu, es sei "ein kluges Instrument, das wir noch besser machen können".

Abschreckende Wirkung nicht untersucht

In Frage kommen für das Neuköllner Modell nur bestimmte Jugendliche, die leichte und mittlere Delikte wie Diebstahl, einfache Körperverletzung oder Raub begangen haben. Außerdem muss entweder ein glaubhaftes Geständnis vorliegen, oder das Verfahren muss maximal drei Zeugen benötigen.

"Das Neuköllner Modell bedeutet keinen Umschwung im Jugendstrafrecht, sondern eine Präzision" sagt Ohder. Es geht auf die mittlerweile verstorbene Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig zurück. Sie hatte damals für mehr Härte im Jugendstrafrecht plädiert. 2009 sagte sie über ihre Klientel aus dem Berliner Rollbergviertel: "Es kann nicht sein, dass ein 14-Jähriger vor mir steht, Käppi verkehrt rum aufm Kopf, Hände in den Hosentaschen, 60 Straftaten begangen. Und kaugummikauend sagt: Mir kann eh keiner was."

Ob das Neuköllner Modell funktioniert und junge Kriminelle wirklich abgeschreckt werden, zeigt die neue Studie nicht. Wissenschaftler Ohder betonte, dass die Verfahrensdauer und der Kontakt mit dem Jugendrichter nur zwei von vielen Faktoren sind, welche die kriminelle Karriere eines Jugendlichen beeinflussen. Und: Wirkungsstudien in Deutschland hätten bisher nicht belegt, dass schnelle Verfahren die Rückfallquote verringern. Bei der Untersuchung seien die Fallzahlen zu gering, um statistische Aussagen treffen zu können.

Angewendet wurde das Verfahren seit der Einführung 2010 nur relativ selten: 2013 wurden 246 Jugendliche nach dem Neuköllner Modell verurteilt, das macht nur etwa ein Prozent der Gesamtzahl jugendlicher Tatverdächtiger aus. Die meisten Neuköllner-Modell-Urteile fielen 2010 mit 372 Verurteilungen, allerdings gab es damals auch die meisten Tatverdächtigen. Deutlich mehr Jugendliche schickte die Berliner Justiz in diesem Jahr in die "Diversion": 1302 Kleinkriminelle landeten in erzieherischen Maßnahmen wie etwa Laubrechen.

Nachjustierung brauche es noch, sagt Forscher Ohder. Schlage ein Polizist einen Täter für das Neuköllner Modell vor, kämen die Staatsanwälte dem Antrag nur in etwa der Hälfte der Fälle nach. Mögliche Gründe dafür könnten die unterschiedlichen Arbeitswelten und der sporadische Kontakt zwischen den Beamten sein: Während der Polizist auf der Straße unterwegs ist, schlage sich der Staatsanwalt mit Paragrafen und Definitionen herum. Abhelfen sollen hier Arbeitstreffen zwischen Justiz und Polizei, schlagen die Forscher vor.

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