Medizin-NC vor dem Bundesverfassungsgericht Sie können doch nicht warten, bis alle grau sind

Medizinstudenten an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Archiv)
Foto: Waltraud Grubitzsch/ dpaWer in Deutschland Medizin studieren darf, muss ein sehr gutes Abitur vorweisen, oft lange warten und nicht zuletzt großes Glück haben. Dabei werden die Bewerbungen zentral verwaltet, bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) in Dortmund. Deren Anwalt, Max-Emanuel Geis, steht heute stark unter Druck: Er muss dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts Rede und Antwort stehen.
Die Richter prüfen, ob die Zulassungsbedingungen für das Medizinstudium mit ihrer starken Konzentration auf die Abiturnote überhaupt der Verfassung entsprechen: dem Grundrecht auf die freie Wahl des Ausbildungsplatzes und dem Gleichheitsgrundsatz.
"Dem Gericht geht es offenkundig nicht nur um Kleinigkeiten. Es hinterfragt alle Teilaspekte des gesamten Verfahrens", sagt Dirk Naumann zu Grünberg, der als Fachanwalt den Prozess beobachtet. Der Vorsitzende Richter, Ferdinand Kirchhof, stellte die Frage, ob die Abiturnote in einem föderal differenzierten Schulsystem überhaupt aussagekräftig sei - schließlich gibt es schwere und leichte Abis.
Hintergrund des Normenkontrollverfahrens sind Klagen von zwei Bewerbern für das Studienfach Humanmedizin vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Richter dort halten Teile der Regelungen für verfassungswidrig. Zur Klärung hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur die SfH und Vertreter der Bundesländer geladen, sondern auch Sprecher der Medizinstudenten und verschiedener Ärzteverbände, sowie Experten, die von ihren Erfahrungen mit alternativen Zugangstests berichten.
Aktuell werden 20 Prozent der Studienplätze nach Abiturnote vergeben, 20 Prozent nach Wartezeit und der Rest in einem Auswahlverfahren direkt an den Hochschulen, bei dem allerdings auch die Abiturnote eine große Rolle spielt. Bei der direkten Vergabe nach Notendurchschnitt sei heute ein Wert von 1,0 bis 1,2 erforderlich. Nach Kirchhofs Angaben drängen sich aktuell fast 62.000 Bewerber auf knapp 11.000 Ausbildungsplätze. Im Wartezeitverfahren dauert es 14 bis 15 Semester bis zur Zulassung.
Das Gelsenkirchener Gericht hält Wartezeiten, die die Regelstudienzeit überschreiten, für verfassungswidrig. Der Anwalt der SfH erwiderte, ein System, das Optimierungsbedarf habe, sei nicht automatisch verfassungswidrig. Die Richter reagierten skeptisch: "Sie können doch nicht warten, bis alle Studenten graue Bärte haben", sagte Kirchhof.
System ändern? Sorry, die Software ist zu alt
Dem Gericht stellt sich auch die Frage, ob Universitäten "ohne eingehende, gesetzlich vorgegebene Kriterien nach eigenem Ermessen" die Bewerber auswählen dürften. Eine Studentenvertreterin kritisierte die Intransparenz des Verfahrens. Trotz der zentralen Organisation der SfH müssten sich die Bewerber mit den Anforderungen von Dutzenden Unis vertraut machen.
Bei der SfH müssen außerdem alle Bewerber angeben, an welchen Orten sie am liebsten studieren würden, die Ortspräferenz ist auf sechs Städte begrenzt. Auch das ist ein Kritikpunkt der Studenten: Wer mit seinen Ortsangaben Pech hat, kann leer ausgehen, obwohl er eigentlich alle Bedingungen erfüllt.
Daraufhin fragten die Richter, woher denn die Begrenzung auf sechs Städte komme. Antwort der SfH: Das wurde mal so programmiert in unserem System. Rückfrage: Lässt sich das ändern? - Nein, die Software ist zu alt. Da gab es Lacher im Saal.
Das Gericht interessierte sich für Vorschläge, den Anteil spezifischer Tests auszuweiten. "Wir sind dafür, in einem zentralen Test die menschlichen, empathischen und ärztlichen Fähigkeiten zu prüfen", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Am Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf gibt es bereits gute Erfahrungen mit sogenannten "Multiple Mini Interviews", berichtete Wolfgang Hampe, der dort Eingangstests durchführt.
Die Methode ist in Kanada verbreitet und zielt darauf ab, neben den Fähigkeiten zum Wissenserwerb auch die Eigenschaften der Bewerber im Umgang mit Menschen möglichst objektiv einzuschätzen. Das Gericht hakte detailliert nach und wollte wissen, wie sichergestellt wird, dass es dabei nicht zu Diskriminierung kommt, etwa wenn jemand einen fremd klingenden Namen hat.
Am Nachmittag wird die Verhandlung weitergehen, danach wird man auf die Entscheidung des Gerichts warten müssen: Sie wird frühestens in ein paar Wochen vorliegen, und ob es am Abend eine sogenannte Sachstandszusammenfassung geben wird, ist keinesfalls sicher.
Naumann zu Grünberg glaubt, dass die Richter dem Bund und den Ländern deutliche Änderungen des Verfahrens abverlangen werden. "Das Gericht zielt erkennbar auf eine gerechtere und auch fachlich sinnvollere Verteilung des Mangels." Andere Beobachter sind da zurückhaltender: Alles, was weit über den Numerus clausus hinausgeht - auch das wurde in der Verhandlung deutlich -, wäre sehr viel Aufwand für die Hochschulen.