Keine Zulassung zum Examen Rechtsextremer Student darf nicht Anwalt werden

Charakterlich nicht geeignet: Ein Jurastudent darf vom zweiten Staatsexamen ausgeschlossen werden, befand ein Gericht. Der Mann ist Mitglied der Neonazi-Partei "Die Rechte" und mehrfach vorbestraft.
Justitia in Frankfurt am Main: Das Verwaltungsgericht Minden verweigert einem vorbestraften Rechtsextremen den Zugang zum Anwaltsberuf

Justitia in Frankfurt am Main: Das Verwaltungsgericht Minden verweigert einem vorbestraften Rechtsextremen den Zugang zum Anwaltsberuf

Foto: Arne Dedert / dpa

Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung - Jurastudent Sascha K. wurde bereits mehrfach verurteilt. Nun hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden, dass der Rechtsextremist kein Anwalt werden darf.

Damit bestätigten die Richter eine Entscheidung des Landes, den Mann nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst zuzulassen. Dem Angeklagten bleibt der Weg zum zweiten Jura-Staatsexamen damit versperrt.

Er sei unwürdig und charakterlich nicht geeignet, in einen Ausbildungsgang aufgenommen zu werden, der die Befähigung zum Richteramt vermittele - so lautet einem Sprecher zufolge die Urteilsbegründung der Richter.

Ohne das sogenannte Rechtsreferendariat kann man weder Richter werden, noch wird man für den Anwaltsberuf zugelassen.

Aktenzeichen: 4 K 1153/15 - II

asc/dpa
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