Vollverschleierung Studentin darf mit Nikab nicht zur Uni

Ohne Schleier an die Uni: Eine Studentin muss in Gießen für Seminare und Vorlesungen ihren Nikab ablegen. Ein angemessener wissenschaftlicher und akademischer Diskurs sei vollverschleiert nicht möglich, entschied die Hochschule.
Vollverschleierte Frau (Archiv): Studentin muss an der Uni Gießen Gesichtsschleier ablegen

Vollverschleierte Frau (Archiv): Studentin muss an der Uni Gießen Gesichtsschleier ablegen

Foto: Boris Roessler/ picture alliance / dpa

Eine Studentin der Universität Gießen darf nicht mit einem Ganzkörperschleier an Hochschulveranstaltungen teilnehmen. Ein angemessener wissenschaftlicher und akademischer Diskurs sei durch ihre Verschleierung nicht möglich, "weil Mimik und Gestik als wichtige Aspekte der Kommunikation nicht zur Verfügung stehen", teilte eine Uni-Sprecherin mit. Das habe man der Studentin in einem persönlichen Gespräch erläutert.

Die junge Frau, laut "Frankfurter Rundschau"  eine Lehramtsstudentin, trage einen sogenannten Nikab, sagte die Sprecherin, dadurch sind nur ihre Augen sichtbar. Die Studentin habe die Argumente der Hochschule nachvollziehen können. Sie habe zugesagt, den Nikab bei universitären Lehrveranstaltungen und Prüfungen nicht zu tragen.

Seit Anfang 2011 ist es in Hessen verboten, vollverschleiert im öffentlichen Dienst zu arbeiten. Anlass für diesen Erlass war der Streit mit einer damals 39-jährigen Frau: Sie wollte ihren Dienst im Bürgeramt in einer Burka antreten. Der Innenminister argumentierte damals, verhüllte Frauen vermittelten ein Bild, das sich mit freiheitlichen und weltoffenen Werten nicht vereinbaren lasse. "Mehr noch: Die Burka kann auch als Zeichen einer Haltung gegen die Werte der westlichen Welt verstanden werden", sagte Rhein. Mit dem Erlass solle Rechtssicherheit hergestellt werden.

Erst im April hatte sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit einer ähnlichen Frage beschäftigt: Eine junge Frau hatte sich für eine staatliche Berufsoberschule angemeldet, wollte die Schule allerdings nur mit Nikab besuchen. Daraufhin zog die Schule ihre Zusage zurück. Vor Gericht argumentierte die Schülerin, ihr Grundrecht auf Glaubensfreiheit werde unzulässig eingeschränkt.

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Foto: Tobias Barniske

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Die Richter in Bayern wiesen das zurück - und argumentierten ähnlich wie die Uni Gießen: Der Gesichtsschleier verhindere eine offene Kommunikation, die nicht nur auf dem gesprochenen Wort, sondern auch auf nonverbalen Elementen wie Mimik, Gestik und der übrigen Körpersprache beruht.

fln/dpa
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