Mehr Durchgriffsrechte Rot-Grün beschließt neues Hochschulgesetz für NRW

Für NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) ist das neue Hochschulgesetz ein Erfolg
Foto: Federico Gambarini/ dpaDie nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich wieder mehr Durchgriffsrechte im Wissenschaftsbetrieb verschafft. Das neue "Hochschulzukunftsgesetz" passierte am Donnerstag den Düsseldorfer Landtag. Verabschiedet wurde es mit den Stimmen der rot-grünen Regierungsfraktionen; CDU, FDP und Piraten stimmten dagegen.
Neben mehr Einfluss für das Wissenschaftsministerium werden mit dem Gesetz feste Vorgaben für eine Frauenquote an den Hochschulen des Landes eingeführt. Die Zwangsexmatrikulation von Langzeitstudenten wird abgeschafft, außerdem wird die Option eines Teilzeitstudiums geschaffen. Abgeschlossene Forschungsprojekte müssen künftig veröffentlicht werden, allerdings unter Wahrung von Firmengeheimnissen.
Kritiker sehen in der jetzt beschlossenen Novelle eine Gängelung der Wissenschaft, die auch dem Wirtschaftsstandort schaden könnte. Der Verband "Unternehmer NRW" bezeichnete das Gesetz als "schwere Hypothek für das Land". Fast zwei Jahre lang hatten neben Wirtschaftsvertretern auch die NRW-Hochschulchefs und einige Studentenvertretungen gegen das neue Gesetz opponiert. Die Landesrektorenkonferenz der Universitäten urteilte, die Novelle sei "nicht wirklich zukunftsweisend".
Die Regierung hatte im Verfahren einige kleine Zugeständnisse gemacht: Die "Rahmenvorgaben", mit denen das Ministerium Ziele für Hochschulen definiert, müssen künftig vom Landtag beschlossen werden. Auch der "Landeshochschulentwicklungsplan" muss das Parlament passieren. Bei den Hochschulräten mit externen Vertretern blieb es bei dem Plan von Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD): Deren Einfluss wird begrenzt, gestärkt wird stattdessen der Senat. Außerdem müssen Hochschulrektoren ab dem kommenden Jahr ihre Gehälter offen legen.
Schulze wies die Vorwürfe aus Rektorenschaft und Wirtschaft erneut zurück. Die Vorstellung, dass künftig in jedem Hochschulgremium das Ministerium als Aufpasser sitze, sei absurd. Auch in anderen Bundesländern sei Hochschulentwicklungsplanung Standard. Das neue Gesetz soll zum kommenden Wintersemester in Kraft treten; es sieht aber eine einjährige Übergangsfrist vor.