Freiburger Sportmediziner Habilitation weg, Titel und Pension gerettet

Hans-Hermann Dickhuth: Der Professor verliert die Habilitation, aber nicht seinen Titel
Foto: Patrick Seeger/ picture-alliance/ dpaDie ersten Plagiatsvorwürfe gegen den damaligen Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg waren gerade zwei Wochen alt, da ging es Anfang 2011 auch an der Universität Freiburg hoch her: Im weltbekannten Freiburger Institut für Sportmedizin waren Nachforschungen wegen angeblicher Unterstützung von Doping etwa im Profi-Radsport gelaufen. Für Institutsleiter Hans-Hermann Dickhuth endeten die damaligen Untersuchungen mit einem glatten Freispruch.
Ärger bekam der Sportmediziner aber trotzdem: Als eher zufälliger Nebeneffekt der Untersuchungen stellte sich heraus, dass seine Habilitationsschrift über das Sportlerherz, veröffentlicht 1983, in großen Teilen mit Passagen aus mehreren Doktorarbeiten übereinstimmte, die Dickhut damals zeitgleich betreut hatte. Die inhaltlichen Parallelen fanden sich in Grafiken und Tabellen und sogar bis in den Wortlaut ganzer Textstellen der Habilitation hinein.
Wer schrieb von wem ab?
Entsprechende Zitatnachweise fehlen allerdings bei allen Beteiligten. Wer da genau von wem abgeschrieben hat, ist eine Frage der Chronologie und nach dreißig Jahren offenbar nur schwer zu klären: Hatte Dickhuth aus den Arbeiten seiner sieben Doktoranden abgekupfert? Oder hatten sich die Nachwuchsforscher unerlaubt an der Habilitationsschrift ihres Betreuers bedient? Alle Arbeiten erschienen etwa zeitgleich, sodass Unsicherheiten bleiben. Immerhin wirft keiner der betroffenen Doktoranden von sich aus dem damaligen Betreuer geistigen Diebstahl vor.
Für den Habilitationsausschuss der Universität Freiburg jedoch war der Fall klar. Er hatte die entsprechenden Arbeiten noch einmal unter die Lupe genommen, die Betroffenen angehört und Hans-Hermann Dickhuth im November 2013 die Habilitation mit knapper Mehrheit aberkannt, weil der Mediziner seine Lehrbefähigung "mit unlauteren Mitteln erworben" habe. Dickhuth hatte dagegen zunächst Widerspruch eingelegt - und diesen Widerspruch jetzt wieder zurückgezogen.
Hintergrund ist offenbar ein juristischer Deal: Wegen Verstoßes "gegen die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit" in seiner Habilitationsschrift entzieht die Medizinische Fakultät ihrem langjährigen Institutsdirektor nachträglich die Lehrbefähigung und die Lehrbefugnis. Das parallel laufende Disziplinarverfahren gegen den heutigen Pensionär wird allerdings gleichzeitig eingestellt.
"Verstöße" ja, "schweres Dienstvergehen" nein
Der Freiburger Uni-Rektor Hans-Jochen Schiewer erklärte dazu am Montag etwas gewunden, "trotz der im Habilitationsverfahren festgestellten Verstöße" läge im Fall Dickhuth kein "schweres Dienstvergehen" vor. Die Einschränkung ist wichtig, denn von dieser juristischen Spitzfindigkeit profitieren beide Seiten: Die Uni kann das Verfahren endgültig abschließen und bescheinigt sich selbst die "Wahrung und Durchsetzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis". Der Sportmediziner dagegen behält den Professoren-Titel und seine Pensionsansprüche als Beamter. Schiewer erklärte weiter, er habe auch berücksichtigt, dass Hans-Hermann Dickhuth "seit seiner Berufung an die Universität Freiburg im Jahr 2002 seine Dienstpflichten als Professor einwandfrei erfüllt hat".
In einer Erklärung seiner Anwälte teilte Dickhuth am Montag mit, er nehme zwar den Widerspruch gegen die Kommissionsentscheidung zurück, sei aber nach wie vor der Meinung, dass "der Entscheidung falsche Tatsachen zugrunde liegen und das Verfahren fehlerhaft durchgeführt wurde". Weil ihn diese Situation sehr belaste und eine genauere juristische Klärung durch mehrere Instanzen noch Jahre dauern könne, habe er sich jedoch zu diesem Schritt entschlossen, so der Mediziner.
Tatsächlich ist offenbar nicht auszuschließen, dass die Doktoranden diejenigen waren, die Textteile und Daten übernommen hatten. "Gerade bei Medizinern stoßen wir häufig darauf, dass ein zunächst allein vom betreuenden Professor publizierter Aufsatz die Grundlage mehrerer Dissertationen bildet. Die zugrunde liegenden Messwerte, also die Rohdaten von Studien, werden dann ohne Bezug auf die erste Veröffentlichung für Dissertationen weiterverwertet", sagt Gerhard Dannemann, Jura-Professor an der Humboldt-Universität Berlin und Mitglied im Plagiatsjäger-Netzwerk "VroniPlag Wiki". Solche Daten würden oft auch in mehreren Dissertationen wiederverwendet.
Ein ähnlicher Fall hatte sich im Sommer 2011 an der Uni Heidelberg zugetragen: Dort waren zwei Dissertationen unter Plagiatsverdacht geraten, weil Nachwuchsmediziner Passagen aus der Habilitation ihres Doktorvaters übernommen hatten. Sie erhielten von der Fakultät eine Rüge wegen erheblichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens . Auch dem Betreuer wurde eine Mitverantwortung durch "mangelnde Sorgfalt" bescheinigt, doch alle beteiligten blieben ungeschoren. In Freiburg wurde nun nach langem hin und her eine milde Strafe für den prominenten Sportmediziner Dickhuth gefunden. Allerdings eine, die er sicher gut verschmerzen kann.