Akademikerball-Krawalle: Schuldig in allen Anklagepunkten
Urteil in Wien Deutscher Student Josef S. schuldig gesprochen
Wien - Josef S., 23, ist vor dem Wiener Landgericht in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen worden. Das Gericht verurteilte den Studenten aus Jena wegen schwerer Sachbeschädigung, Landfriedensbruch und versuchter schwerer Körperverletzung zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe, davon acht Monate auf Bewährung.
Die viermonatige Haftstrafe hat Josef S. bereits abgesessen: Seit einem halben Jahr befindet er sich in U-Haft. Er kommt damit noch am Dienstag frei.
Der Staatsanwalt hatte die Anklage in seinem Abschlussplädoyer korrigiert. Neben Landfriedensbruch und schwerer Sachbeschädigung war Josef S. demnach nicht mehr absichtliche schwere Körperverletzung, sondern nur versuchte Körperverletzung vorgeworfen worden. Das potenzielle Strafmaß sank dadurch von fünf auf drei Jahre.
Auf die Höhe des Strafmaßes habe sich laut Gericht mildernd ausgewirkt, dass der Student der Materialwissenschaften bisher unbescholten gewesen sei. Erschwerend sei jedoch die Vielzahl der Vergehen.
Richter befindet Hauptbelastungszeugen für glaubwürdig
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Josef S. bei den Protesten am 24. Januar gegen den Wiener Akademikerball, eine Tanzveranstaltung für Rechte, Rechtsextreme und Burschenschafter aus ganz Europa, randaliert, Beamte mit Gegenständen bewarf und als Rädelsführer den Schwarzen Block angestachelt habe.
Im Juni hatte der Prozess gegen den 23-Jährigen begonnen. Am ersten Verhandlungstag waren die Aussagen des Hauptbelastungszeugen teils widersprüchlich; nach dem zweiten Prozesstag stand nur eines zweifelsfrei fest: dass Josef S. bei der Demo mitgelaufen war.
Am dritten und letzten Prozesstag waren Dutzende Polizisten als Zeugen geladen. Mehrere von ihnen berichteten von Angriffen vermummter Demonstranten. Sie gaben an, bei den Ausschreitungen in der Wiener Innenstadt mit Gegenständen und bengalischen Feuern beworfen worden zu sein. Einzelne Werfer hätten sie jedoch nicht erkannt.
Der Richter führte zur Urteilsbegründung jedoch aus, dass er den Hauptbelastungszeugen für glaubwürdig halte.
Die Anwälte von Josef S. haben noch nicht entschieden, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
Und jetzt alle rechts herum: Einige Hundert Ballbesucher versammelte die rechtspopulistische FPÖ im Januar in der Wiener Hofburg. Während draußen gegen Burschenschaften demonstriert wurde, gerierten sich Burschen und Alte Herren im Saal als Opfer, und genossen das. mehr...