Staatsanwaltschaft Promotionsberater soll dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

Erst der Professor, nun der Vermittler? Die Staatsanwaltschaft Hannover will den Chef einer Promotionsberatung lange hinter Gittern sehen. Der Vorwurf: Schwere Bestechung - ein Professor habe mehr als 130.000 Euro erhalten, damit er Doktoranden annehme.

Endstation für einen Titelhändler? Im Prozess gegen Martin D., Geschäftsführer des Instituts für Wissenschaftsberatung in Bergisch Gladbach, hat die Staatsanwaltschaft Hannover am Mittwoch eine harte Strafe gefordert. Sie wirft dem Mann schwere Bestechung in 64 Fällen vor und will ihn für drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter schicken lassen. Außerdem forderte der Anklagevertreter vor dem Landgericht Hildesheim eine Geldstrafe von 100.800 Euro.

Ausgelöst hatte das Verfahren gegen die Chefs der Promotionsvermittlung ein anderer Prozess: Ein Juraprofessor aus Hannover hatte in 68 Fällen Promotionskandidaten angenommen und gegen die Zahlung von 4100 Euro pro Aspirant zum Doktortitel geführt. 2050 Euro überwies das Institut ihm bei Übernahme eines Promotionskandidaten noch einmal die gleiche Summe bei erfolgreichem Abschluss. Allein für die Annahme der Doktoranden kassierte der Professor laut Anklage 132.000 Euro.

Außerdem hatte der Professor in einem Fall eine bessere Beurteilung gegen sexuelle Gefälligkeiten einer Studentin vergeben. Wegen "Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall" verurteilte ihn das Landgericht Hildesheim im April zu drei Jahren Haft. Der aktuelle und der ehemalige Geschäftsführer des Instituts für Wissenschaftsberatung wurden im Zuge der Ermittlungen ebenfalls angeklagt.

Ermittlungen gegen weitere Professoren

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte das seit vielen Jahren umstrittene Institut aus Bergisch Gladbach mit Strohmännern zusammengearbeitet. Der Juraprofessor aus Hannover sei in den Verträgen nicht aufgetaucht - die Rechnungen seien im Namen seiner Ehefrau gestellt worden. "Dieses Kooperationsmodell diente der Verschleierung, das wusste der Angeklagte genau", sagte Oberstaatsanwalt Rainer Gundlach.

Die Bezahlung anzunehmen, sei in diesem Fall nicht die einzige Straftat. Geld verdeckt weiterzuleiten, sei eine "Unrechtsvereinbarung", es handle sich dabei um Bestechungszahlungen. "Die Annahme eines Doktoranden ist eine Diensthandlung, dafür darf einem Amtsträger kein Geld gezahlt werden", so der Staatsanwalt.

Nun nähert sich ein Prozess dem Ende, der bereits im März dieses Jahres entschieden werden sollte. Damals bestritt der 52-jährige Martin D. jedoch, sich mit Zahlungen an den mittlerweile verurteilten Hannoveraner Professor strafbar gemacht zu haben. Es sei "alles korrekt gelaufen", beharrte er damals. Im März hatten die Ankläger Martin D. bei einem Geständnis noch eine Viertelmillion Euro Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe auf Bewährung in Aussicht gestellt. Wird er am kommenden Montag verurteilt, dürfte das Urteil härter ausfallen.

Das Prozessende könnte erst der Beginn weiterer Verfahren sein. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte Anfang März die Kundendatei der Bergisch-Gladbacher Promotionsvermittler beschlagnahmt . Die Kartei wird derzeit von der Kriminalpolizei durchforstet. Gegen drei weitere Professoren, darunter der zurückgetretene Dekan der Hannoveraner Jurafakultät, laufen bereits Ermittlungen. Weitere könnten folgen.

cht/dpa

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