Angaben im Lebenslauf Uni Stanford nimmt von der Leyen in Schutz

Ursula von der Leyen: Die Stationen im Lebenslauf sind korrekt
Foto: PETER NICHOLLS/ REUTERSDie "Welt am Sonntag" hatte am Wochenende berichtet, Stanford habe Ursula von der Leyen "Namens-Missbrauch" vorgeworfen, weil sie in ihrem Lebenslauf zwei Stationen an der kalifornischen Universität angegeben habe. Dies dürften nur Absolventen, die in einem offiziellen Programm eingeschrieben gewesen seien, das mit einem Schein oder akademischen Abschluss beendet werde, zitierte das Blatt eine Uni-Sprecherin. Wer seinen Lebenslauf ohne diese Voraussetzungen mit dem Namen Stanford schmücke, missbrauche den Namen der Universität.
Schon am Wochenende hatte von der Leyen die Vorwürfe zurückgewiesen, nun springt ihr die Universität bei. Das Statement von Lisa Lapin, Associate Vice President für Öffentlichkeitsarbeit der Uni Stanford, ist deutlich: Sie sei "niedergeschlagen" (Originalton: disheartened) wegen der "übertriebenen und falschen Medienberichte während des vergangenen Wochenendes", schreibt Lapin an von der Leyen. Die Ministerin habe nachgewiesen, dass sie 1993 Gasthörerin im Fachbereich Business der Eliteuni gewesen sei, und dass sie 1995 ein Projekt für die Verwaltung der Stanford Gesundheitsdienste bearbeitet habe. "Da die Universität derartige Aktivitäten nicht dokumentiert, stellt die faktische Auflistung keinen Missbrauch des Namens der Universität dar." Man "bedauere die Missverständnisse", die zu den Berichten geführt habe.
Im folgenden hatte die Universität laut der "Welt am Sonntag" zwei Darstellungen abgegeben, die nach der deutschen Übersetzung wie folgt lauten und die SPIEGEL ONLINE ebenfalls dokumentiert:
- In der ersten Erklärung auf Anfrage der Zeitung hieß es von der Universität gegenüber der "Welt am Sonntag": "Die Dinge, die als Qualifikationen für diese Privatperson aufgeführt sind (im Lebenslauf der Ministerin, d. Red.), stellen keine Art von Interaktion dar, für die die Stanford University in irgendeiner Form Zeugnisse verleiht. Stanford bewahrt keine Unterlagen für Personen auf, die die Universität in einer Eigenschaft ,besuchen', die ihnen kein formales Verhältnis oder einen Titel verleiht. Ein ,auditing guest' könnte die Behauptung sein, dass jemand in einer inoffiziellen Eigenschaft in einer Klasse saß - aber die Universität hat keine offiziellen Unterlagen für solche Privatpersonen. Sie war in keinem formellen Programm der Stanford University eingeschrieben, das entweder ein Zertifikat oder einen Abschluss verleihen würde. Wir haben keine Bezeichnung für einen ,Aufenthalt' in der Stanford Krankenhausverwaltung. Normalerweise würden wir Menschen, die Dinge dieser Art auf einem Lebenslauf angeben, als Personen betrachten, die den Namen der Stanford University missbrauchen."
- In der Erklärung nach der Veröffentlichung vom Sonntag heißt es nun: "Die Stanford University bittet Medienvertreter, alle Stanford-bezogenen Tätigkeiten direkt mit den Betroffenen zu verifizieren, die diese Tätigkeiten unter ihren Zeugnissen auflisten. Die Universität ist nur in der Lage, verliehene akademische Grade sowie in einigen Fällen eine Beschäftigung zu bestätigen. Wie es die Universität versteht, hat die deutsche Ministerin Ursula von der Leyen eine Bestätigung dafür geliefert, dass sie im Jahr 1993 ein ,auditing guest' an der Stanford Graduate School of Business war und im Jahr 1995 für ein Projekt für die Stanford Health Services Hospital Administration arbeitete. Obwohl die Universität keine Unterlagen für diese Tätigkeiten besitzt, ist das sachgetreue Aufführen dieses Engagements durch eine Privatperson kein Missbrauch des Universitätsnamens. Wir bedauern jede Fehlkommunikation, die zu entsprechenden Berichten geführt hat."
Für von der Leyen ist diese Entlastung enorm wichtig, da sie ohnehin wegen möglichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens unter Druck steht. Die Medizinische Hochschule Hannover prüft derzeit, ob sie von der Leyens medizinischen Doktortitel wegen Plagiaten aberkennen muss. Die Plagiatsjäger von "VroniPlag" wollen an 45 Prozent der von ihnen untersuchten Seiten der Dissertation Plagiate und andere Zitierverstöße festgestellt haben. Rechtsexperten halten den Entzug des Doktortitels für wahrscheinlich. Wann dazu ein Ergebnis vorliegt, ist noch offen.