Krankenkasse für Studenten Bundessozialgericht erlaubt verbilligten Schutz bis 37

Vorlesung: Versicherungsschutz bis Semester 14 oder bis zum 30. - in Ausnahmen aber auch länger
Foto: Michael Reichel/ picture alliance / dpaKino, Bahn und Fitnessstudios - vieles ist für Studenten günstiger. Auch die Krankenversicherung, gesetzliche Kassen haben für angehende Akademiker stark reduzierte Tarife. Doch der Schutz währt nicht ewig: Mit 30 Jahren, spätestens jedoch mit 37, verlieren Studenten die günstige Versicherung.
Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch in Kassel klargestellt. Ein Student hatte sich dagegen gewehrt, dass ihm seine Krankenkasse nach seinem 37. Geburtstag die Studenten-Versicherung gekündigt hatte. Die Klage blieb erfolglos.
Vielmehr befanden die Sozialrichter: Normalerweise endet die studentische Krankenversicherung spätestens mit dem 30. Geburtstag oder nach 14 Fachsemestern Studium. Eine Verlängerung kommt demnach nur infrage, wenn Studenten wegen "bedeutender Gründe", zum Beispiel einer Erkrankung oder einer Behinderung, das Studium nicht beenden können.
Allerdings würde sich die Versicherungspflicht auch in diesen Fällen nicht unbegrenzt verlängern: Im Falle von Hinderungsgründen endet die Versicherungspflicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung demnach spätestens mit dem 37. Geburtstag.
Einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot behinderter Menschen sehen die Richter darin nicht. Es bestünden demnach "keine Ansprüche auf eine bestimmte Art der Durchführung der Gesundheitsversorgung, insbesondere nicht darauf, die kostengünstig ausgestaltete Versicherungspflicht als Student zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt zu erhalten", teilte das Gericht mit .
(Az.: B 12 KR 17/12 R)