Studiengebühren-Klagen Auch du, Hamburg
Hamburg - Nun hat sich auch der Hamburger Senat auf die Seite der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen geschlagen. Gemeinsam wollen sie eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Weg bringen: Ein Normenkontrollverfahren soll die vom Bund erlassene letzte Änderung des Hochschulrahmengesetzes, das den Ländern die Erhebung von Studiengebühren untersagt, als verfassungswidrig einstufen.
Der bundesweite Verzicht auf Studiengebühren ist seit Jahren umstritten. Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn hatte sich seit ihrem Amtsantritt 1998 dafür eingesetzt; vor knapp einem Jahr gelang es der SPD-Politikerin, das Gebührenverbot im neuen Hochschulrahmengesetz festzuschreiben - gegen beträchtlichen Widerstand einiger Bundesländer. Neben konträren Auffassungen über Sinn und Unsinn von Studiengebühren steckt hinter dem Zerwürfnis auch die Frage, ob der Bund überhaupt über die Finanzierung der Hochschulen mitbestimmen kann oder ob solche Fragen allein die Länder entscheiden dürfen.
Große Koalition der Gebührenfreunde
In Hamburg hat die Regierungskoalition aus CDU, FDP und Schill-Partei nun beschlossen, sich den "Südstaatlern" anzuschließen. Der Bund sei nicht für die Gesetzgebung über Studiengebühren zuständig und greife zu Unrecht in das Haushaltsrecht der Länder ein, argumentiert der Senat; außerdem hätte das Gesetz mangels Zustimmung durch den Bundesrat gar nicht erst rechtskräftig werden dürfen. Als verfassungswidrig sehen die Kläger zudem die Verpflichtung der Bundesländer an, zur Mitbestimmung "verfasste Studierendenschaften" zu bilden. Bayern und Baden-Württemberg hatten die ASten bereits in den siebziger Jahren abgeschafft.
Nach dem Hochschulrahmengesetz dürfen die Länder für ein Erststudium keine Gebühren verlangen. Die Neuregelung lässt für "Langzeitstudiengebühren" allerdings Lücken. Hamburg verfolgt eigene Pläne: Neben Langzeitstudenten sollen ab 2004 auch alle Studenten, die nicht in der Metropolregion gemeldet sind, 500 Euro pro Semester löhnen. Baden-Württemberg treibt schon seit Jahren Gebühren von Langzeitstudenten ein.
Derweil will Nordrhein-Westfalen nach monatelangem Tauziehen vorerst keine Langzeitgebühren kassieren, aber möglichst bald so genannte Studienkonten einführen - was nach dem inzwischen geplanten Modell ebenfalls auf Strafgebühren für vermeintliche Bummelanten hinausläuft. Studentenvertreter im mit Abstand studentenstärksten Bundesland halten die Studienkonten daher für eine reine Mogelpackung. Zudem sollen die Einnahmen zunächst dem Landesetat und erst später den Hochschulen zugute kommen.
Selbst die PDS wackelt
Auch im rot-rot regierten Berlin wird jetzt darüber diskutiert, die Studenten zur Kasse zu bitten. Was Finanzsenator Thilo Sarrazin angesichts der chronischen Finanznöte schon länger fordert, findet inzwischen bei der SPD und selbst bei der PDS Gehör: "Ich bin offen in dieser Frage", gab etwa Wissenschaftssenator Thomas Flierl (PDS) unlängst zu Protokoll.
Schon bisher zahlen Berliner Studenten Sozialbeiträge von 90 Euro pro Semester; 109 Euro für das Semesterticket kommen hinzu. Studiengebühren allerdings sind im Koalitionsvertrag bislang ausdrücklich ausgeschlossen. Studentenvertreter warnen vor einer sozialen Schieflage an den Hochschulen: "Die Einführung von Studiengebühren bleibt politisch falsch. Sie wird Menschen aus finanziell schwächer gestellten Familien den Zugang zur Hochschulbildung verwehren", entrüstet sich Klemens Himpele vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren.