Studiengebühren Studenten fordern Rücktritt von Bulmahn
Selten waren sie sich so einig: Studentenvertreter werfen Bildungsministerin Edelgard Bulmahn den Bruch des Koalitionsvertrages und eines zentralen Wahlversprechens der SPD vor, weil sie in den letzten zwei Wochen deutlich für Langzeit-Studiengebühren eintrat. Einen offenen Brief an Bulmahn haben gleich 15 bildungspolitische Organisationen unterschrieben. "Wir betrachten Ihre Äußerungen der jüngsten Zeit als Bankrott-Erklärung", heißt es darin, "aus unserer Sicht kann die einzige Konsequenz Ihr Rücktritt sein. Ihre jüngsten Äußerungen sind der aktuelle Anlass - die Politik der vergangenen drei Jahre die Grundlage für diese Rücktrittsforderung."
Zu den Unterzeichnern des offenen Briefes zählen zum Beispiel der Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften, das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren, mehrere Landes-ASten-Konferenzen, Ausschüsse der Gewerkschaft GEW sowie die Juso-Hochschulgruppen Baden-Württemberg.
Am 25. Juli hatte das Bundesverwaltungsgericht die Langzeit-Studiengebühren in Baden-Württemberg für rechtens erklärt. Seit 1998 müssen Studenten dort 1000 Mark pro Semester zahlen, wenn sie die Regelstudienzeit um vier Semester überziehen. Zur Enttäuschung studentischer Organisationen verteidigte Edelgard Bulmahn die baden-württembergische Lösung energisch. "Als Student hat man auch eine Verantwortung, in einer bestimmten Zeit sein Studium zu absolvieren", sagte sie.
Zerschellt am Widerstand der Länder
Die Rücktrittsforderung klingt zunächst nach einem billigen bildungspolitischen Ritual, wird aber nachvollziehbarer, wenn man sich Bulmahns Gebühren-Slalomlauf der letzten Jahre ansieht. Noch vor dem Regierungswechsel 1998 hatte die Politikerin sich stets vehement gegen Studiengebühren ausgesprochen. So stand es im SPD-Wahlprogramm, und auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen ist das Ziel unmissverständlich formuliert: "Wir werden das Hochschulrahmengesetz im Einvernehmen mit dem Bundesrat weiterentwickeln und dabei die Erhebung von Studiengebühren ausschließen."
Tatsächlich versucht Bulmahn seit ihrem Amtsantritt, einen bundesweiten Gebührenverzicht durchzusetzen, traf aber bald auf starken Widerstand der Länder. Als Erster fuhr ihr Thomas Oppermann, SPD-Wissenschaftsminister in Niedersachsen, in die Parade und führte Einschreibe- und Rückmeldegebühren ein. Besonders pikant: Bulmahn ist auch SPD-Vorsitzende in Niedersachsen.
Der hartnäckigste Widersacher war jedoch Klaus von Trotha (CDU), bis vor kurzem Wissenschaftsminister in Baden-Württemberg und inzwischen abgelöst durch Peter Frankenberg. Baden-Württemberg war und ist fest entschlossen, an den Langzeit-Studiengebühren festzuhalten. Und auch andere Länder, vor allem Bayern und Sachsen, wollen sich keineswegs vom Bund in ihre Bildungspolitik hineinregieren lassen.
Am Ende blieb Bulmahn angesichts der widerspenstigen Länder nur verbale Vernebelung - Studiengebühren dürfen eben nicht mehr Studiengebühren heißen. So tarnte Niedersachsen die Einschreibegebühren als "Verwaltungskostenbeiträge", Baden-Württemberg das Inkasso-Unternehmen als "Bildungsgutscheine" - und Raider heißt jetzt Twix.
Für Olaf Bartz vom studentischen Aktionsbündnis gegen Studiengebühren ist "Bulmahns Kehrtwende durch nichts zu rechtfertigen". Die Einführung von Langzeit-Studiengebühren hält er für eine "fatale Fehlentscheidung": Die Bundesbildungsministerin beteilige sich jetzt daran, das Klischee vom "faulen Studenten" zu pflegen und durch Sanktionsdrohungen vom eigenen Versagen abzulenken.
"Abbrüche statt Abschlüsse"
Baden-Württemberg feiere zwar die sinkenden Studentenzahlen in höheren Semestern als Erfolg. Doch real seien "Abbrüche statt Abschlüsse" die Folge der Studiengebühren, meint Olaf Bartz - "die Regelstudienzeiten sind ohnehin das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind". In den meisten Uni-Studiengängen liegt die Regelstudienzeit bei neun Semestern, die reale Durchschnitts-Studiendauer aber drei bis vier Semester höher. Bartz rechnet allerdings nicht damit, dass etliche Länder sofort Langzeit-Gebühren einführen. "Wenn sie es versuchen, werden wir den politischen Preis hochtreiben", kündigte er an, "dann müssen die Politiker überall mit lautstarken Protesten rechnen."
Gleichsam zur Tröstung der wütenden Studentenvertreter will Bulmahn jetzt ein Anti-Gebühren-Gesetz durchsetzen - gegen Gebühren bei einem "Erststudium von normaler Dauer". Ob ihr das gelingt und sie einen neuerlichen Konflikt mit den Ländern riskiert, ist jedoch fraglich. Denn für eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes braucht die Bundesbildungsministerin abermals die Zustimmung der Länder. Derzeit ist sie noch vollauf mit der Dienstrechtsreform beschäftigt, und die nächsten Bundestagswahlen sind schon in einem Jahr. Die Zeit wird knapp.