Terrorfragebogen Gericht kippt Gesinnungstest für Ausländer

Kläger Qortas: Sein "Gesinnungsfragebogen" muss vernichtet werden
Foto: Asta Universität MünsterMourad Qortas, 32, hatte geklagt, um den "Gesinnungstest" aus der Welt zu schaffen, wie er ihn nennt. Diesem Ziel ist der Student nun einen Schritt näher gekommen: Das Verwaltungsgericht Münster hat am Donnerstag entschieden, dass die sogenannte Sicherheitsabfrage des NRW-Innenministeriums wegen eines formalen Fehlers im Fragebogen rechtswidrig war.
Bei der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis war Qortas ein umfangreicher Fragebogen vorgelegt worden, der Ausländer nach seiner Auffassung unter den "Generalverdacht" stellt, Kontakte zu Terroristen zu haben. Das allerdings war nicht der Grund dafür, dass die städtische Ausländerbehörde jetzt vom Gericht angewiesen wurde, den "Sicherheits-Fragebogen" des Studenten zu vernichten. Das Verwaltungsgericht erkannte lediglich einen Formalfehler: Gefehlt habe der Hinweis auf eine gesetzliche Grundlage für die Datenerhebung.
Ein Jahr lang hat der gebürtige Marokkaner auf diesen Tag gewartet, doch im Prozess war seine Meinung gar nicht gefragt. Schon mittags, zwei Stunden vor der Urteilsverkündung, verließen Qortas und auch sein Anwalt darum den Gerichtsaal. "Es war eine Fachdiskussion unter Juristen", sagte der Münsteraner Student SPIEGEL ONLINE. Das Gericht habe früh den formalen Fehler des Fragebogens erkannt und sich darum gar nicht mehr mit den weiteren Kritikpunkten der Kläger befasst, so der Anwalt Wilhelm Achelpöhler.
Das Innenministerium wird wohl weitermachen
Dem seit 2007 verwendeten Fragebogen, der Ausländer aus 26 meist islamischen Ländern auf ihre Nähe zum internationalen Terrorismus abklopft, fehle eine rechtliche Grundlage, hatten Qortas und sein Anwalt als ersten Punkt in ihrer Klage beanstandet. Das Gericht sah es genauso: Jeder Mensch habe ein Recht darauf zu erfahren, warum er Fragen von Behörden beantworten muss. Ein Grund geht aus dem Fragenkatalog aber nicht hervor. Die Weitergabe seiner persönlichen Daten wie Name, Herkunft, Adresse und Einreisedaten an das Landeskriminalamt und das Landesamt für Verfassungsschutz sei aber mit geltendem Recht vereinbar.
Qortas lebt sein zehn Jahren in Deutschland und studiert an der Uni Münster Islamwissenschaften, Geschichte und Philosophie. Im Urteil sieht er nur einen Teilerfolg: "Ich gehe davon aus, dass das Innenministerium den Fehler beheben möchte, um den Fragebogen wieder einzusetzen", sagte er nach dem Urteil. Ein erster Kommentar aus dem Innenministerium deutet bereits darauf hin. Man werde den "formellen Mangel" prüfen, aber das Gericht habe "die Praxis der Sicherheitsüberprüfung von Ausländern aus bestimmten Staaten in Nordrhein-Westfalen nicht in Frage gestellt".
Auch wenn Qortas ein generelles Verbot des Fragebogens erreichen wollte, hält sich seine Enttäuschung in Grenzen. "Meine Argumente kennt das Gericht. Die sind in der Klage formuliert worden", sagt er. Für ihn ist der Fragebogen ein Gesinnungstest und diskriminiert Ausländer, besonders Muslime.
"Haben Sie eine Kampf- oder Flugausbildung?"
In all seinen Jahren in Deutschland hatte sich Qortas von der Ausländerbehörde stets freundlich behandelt gesehen und nie Probleme gehabt - bis man ihm 2007 zur Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis den Anti-Terror-Fragebogen vorlegte. Beispiel für eine Frage: "Haben Sie an einer Spezialausbildung (gebrauch von Sprengstoffen oder Chemikalien, Kampfausbildung, Flugausbildung, Lizenz für Gefahrguttransporte usw.) teilgenommen?" Und weiter: Ob er Kontakt zu terroristischen Vereinigungen habe? Ob er Leute kenne, die zu solchen Organisationen Kontakt hätten? Ob er je für einen Nachrichtendienst gearbeitet habe? Das empfand Qortas als polizeiliches Verhör, nur wegen seiner Herkunft - verdächtig wegen seiner Nationalität und Religionszugehörigkeit.
Die Stadt Münster muss den Fragebogen von Qortas jetzt löschen. "Auf das Urteil kann sich jeder Ausländer in Nordrhein-Westfalen berufen", sagt Qortas' Anwalt Wilhelm Achelpöhler SPIEGEL ONLINE. Jeder könne zu seiner städtischen Behörde gehen und fordern, dass der bereits ausgefüllte Fragebogen vernichtet wird.
Kämpferisch gibt sich Qortas für den Fall, dass es tatsächlich zu einer Neuauflage des Fragebogens kommen sollte: "Unser großes Ziel ist, den Test abzuschaffen." Wie Qortas legten im vergangenen Jahr rund 13.000 Menschen in NRW den "Gesinnungstest" ab. Das Land NRW stelle sie unter Generalverdacht, hatten nach Bekanntwerden des Tests Mitte 2008 Flüchtlingshilfsorganisationen und Studentenvertreter kritisiert. "Da kann man sich schon verfolgt fühlen", so Eka Chakvetadze von der Ausländischen Studierendenvertretung in Münster. Die Leitung der Uni Münster sprach sich ebenfalls gegen den Fragebogen aus, zumal neben Studenten auch ausländische Gastwissenschaftler den Fragebogen ausfüllen mussten.
Landesregierung will Terrorismusgefahr abwehren
Die Landesregierung in Düsseldorf beruft sich darauf, der Gefahr des Terrorismus vorbeugen zu müssen. Außerdem führten Ausländer- und Sicherheitsbehörden in neun anderen Bundesländern vergleichbare Tests durch. Um den Fragebogen als "sicherheitspolitisches Instrument nicht zu entwerten", habe das NRW-Innenministerium den Fragebogen der Öffentlichkeit weitgehend vorenthalten.
Doch geheim ist der Test schon länger nicht mehr: SPIEGEL ONLINE zeigt das umstrittene Dokument im Sommer 2008 in Auszügen. Und Anfang dieser Woche veröffentlichte die Münsteraner Studentenzeitschrift "Semesterspiegel" den Test im vollen Wortlaut. Der Asta der Uni Münster fordert die Landesregierung auf, sie müsse "der Öffentlichkeit erklären, wie sie auf solche Fragen kommt".
Mit der Sicherheitsüberprüfung würden die im rot-grünen Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 und dem Zuwanderungsgesetz festgeschriebenen vorbeugenden Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus umgesetzt, argumentierte das Innenministerium. In der Befragung würden ausschließlich Fakten aus dem Lebenslauf erhoben, um mögliche Kontakte zu Personen mit terroristischem Hintergrund zu ermitteln. Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ist möglich.