Turbo-Student vor Gericht Doppelt gescheitert nach doppeltem Abschluss
Turbo-Student muss zahlen: Marcel Pohl hatte beim Gang vor Gericht wieder keinen Erfolg
Foto: Jörg Taron/ dpaSo fleißig wie er studierte, kämpfte Marcel Pohl vor Gericht. Doch dort scheiterte der Blitz-Student jetzt erneut. Marcel Pohl, 22, wollte weniger Studiengebühren zahlen, weil er sein BWL-Studium an einer Privatuni in extrem kurzer Zeit abgeschlossen hatte. Jetzt befand das Landgericht Arnsberg: Der junge Mann muss die vollen Kosten für das Studium zahlen.
Bereits im Juli hatten die Richter des Amtsgerichts Arnsberg zugunsten der Hochschule entschieden, der Turbo-Student legte Berufung ein. Doch seit Dienstag steht fest: Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision wird nicht zugelassen (Aktenzeichen: I-3S 104/12).
Der ehemalige Student hatte an der privaten Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) in Dortmund den Bachelor- und Masterabschluss in vier anstatt den üblichen elf Semester absolviert. Weil er viel schneller als vorgesehen fertig war, wollte er auch nur einen Teil der Gebühren von insgesamt 21.000 Euro zahlen und stellte die Ratenzahlungen ein. Die beliefen sich monatlich auf 295 Euro für den Bachelor- und 350 Euro für den Master-Studiengang.
Die Uni verklagte daraufhin ihren Musterstudenten, der mittlerweile bei einer Bank in Frankfurt arbeitet. Die Hochschule habe mit den erlangten Abschlüssen ihren Teil des Vertrags erfüllt, urteilten die Richter. Ein Kündigungsrecht der Ratenzahlungen gebe es lediglich bei einem Studienabbruch.
Die FOM verlangt von dem Studenten noch ausstehende Zahlungen in Höhe von insgesamt 2.580 Euro, diese Summe war Gegenstand der Verhandlung. Aufgrund der Gerichtsentscheidung kann die Hochschule nun zudem weitere ausstehenden Raten bei dem Absolventen einklagen.
Ein Studium auf der Überholspur
Pohl hatte sich im Team mit zwei Freunden auf die akademische Überholspur begeben: Das auf sieben Semester angelegte Teilzeitstudium mit dem Ziel BWL-Bachelor gelang ihm mit Zustimmung der Studienleitung bereits nach zwei Semestern. Einen anschließenden Masterabschluss erreichte er in zwei statt der vorgesehenen vier Semester.
Möglich wurde Pohls Blitz-Studium in einer Art Teamleistung, sagte er. Gemeinsam mit zwei Freunden habe er einen ausgeklügelten Lernplan verfolgt: Tagsüber absolvierten die drei Freunde ihre Lehre, abends und am Wochenende besuchten sie Seminare an verschiedenen Standorten ihrer privaten Fachhochschule. Die Studenten rechneten sich aus, dass jeder von ihnen so nur ein Drittel der Kurse besuchen müsse.
Weil bei dem dualen Studiengang keine Anwesenheitspflicht besteht, absolvierte das eilige Trio in 20 Monaten 60 Prüfungen und sammelte je 300 Leistungspunkte. Auch das sah das Gericht als Beleg für die erbrachte Leistung der Privathochschule FOM: Der schnelle Abschluss sei nur deshalb möglich, weil die drei Prüfungen an verschiedenen Niederlassungen ablegen konnten. "Bei einer Beschränkung auf den Standort Dortmund hätte das Studium nicht in so kurzer Zeit absolviert werden können", heißt es in der Begründung des Gerichts.
Laut Pohl wollten die drei Freunde die Geschichte ihres außergewöhnlichen Studiums gemeinsam mit der privaten FH publik machen. Sie hätten der FOM angeboten, dass die Hochschule mit ihnen werben könne, sagt Pohl. Das habe die FOM jedoch abgelehnt, genauso wie das Angebot Pohls, als Dozent an der FH zu arbeiten.
"Es ist eine extreme Leistung, so schnell zu studieren, aber ich würde es nicht zur Nachahmung empfehlen", sagt FOM-Chef Hermeier. Ein Studium, das nur auf einen schnellen Erfolg ausgelegt sei, halte er für problematisch.