
Uni Bochum: Strafe für den Ex-Asta
Gefloppte Studenten-Party Ex-Asta-Funktionäre müssen 175.000 Euro zahlen
Eine Nummer größer sollte diese Mensa-Party werden, besser gleich einige Nummern größer. Es wurde aber ein ganz großer Flop - für den die Verantwortlichen jetzt geradestehen sollen: Zwei ehemalige Asta-Funktionäre der Uni Bochum müssen Schadensersatz in Höhe von 175.000 Euro zahlen, weil die von ihnen organisierte Veranstaltung vor sechs Jahren ein Riesen-Minusgeschäft wurde.
Der Hintergrund: Im Dezember 2007 waren in der Mensa der Uni Bochum Bands wie Culcha Candela, Juli und 2raumwohnung aufgetreten. Die Organisatoren hofften, möglichst viele Kommilitonen anzulocken. Das Angebot hielten sie für vielversprechend: Für Studenten kostete die Karte 28 Euro, Externe zahlten 35 Euro. Doch der Plan ging nicht auf, das Konzert erwies sich als Fehlkalkulation: Von den 4500 Tickets verkaufte der Asta gerade mal 1100. Die Veranstalter konnten die Kosten für Bands, Sicherheitsleute und Getränke nicht decken. Was blieb, ist ein Defizit im sechsstelligen Bereich.
Jetzt entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Der damalige Asta-Vorsitzende und der damalige Finanzreferent müssen Schadensersatz leisten, 175.000 Euro. Der WDR berichtet , das Gericht habe damit die ursprünglich geforderte Summe von 218.000 Euro gesenkt.
Geklagt hatte der aktuelle Asta in Bochum. Der zeigte sich jetzt "sehr zufrieden" mit dem Ausgang des Verfahrens. Bei der Party habe es damals "massive Planungsfehler" gegeben, die beiden damaligen Studentenvertreter würden eine "besondere Verantwortung" dafür tragen.
Der damalige Asta-Vorsitzende räumte in einer Stellungnahme ein: "Dass Pflichtverletzungen meinerseits und auch anderer AStA-Mitglieder vorliegen, kann nicht bestritten werden." Er sei aber überrascht über die Begründung des Urteils und kündigte an, dagegen Rechtsmittel einlegen zu lassen. Noch ist es nicht rechtskräftig.

Party-Ratgeber: Bitte eskalieren Sie jetzt!