Ehemaliger Präsident der EBS-Privatuni Schmerzensgeld für den Angeklagten

Gegen Christopher Jahns läuft ein Verfahren, er soll als Präsident der Eliteuni EBS Geld veruntreut haben. Doch zunächst bekommt er nun 15.000 Schadensersatz - weil die Staatsanwaltschaft ihn vorverurteilt hat.
Jahns im April 2013 im Verhandlungssaal: Verfahren ruht, bis er wieder gesund ist

Jahns im April 2013 im Verhandlungssaal: Verfahren ruht, bis er wieder gesund ist

Foto: Boris Roessler/ picture alliance / dpa

Dass er sich von Anfang an als Opfer einer Intrige fühlte, hatte Christopher Jahns immer wieder betont. Verschwörer aus seiner alten Hochschule, der privaten Managementschmiede European Business School (EBS), hätten ihn als Präsidenten absägen wollen, weil er unbequem gewesen sei.

Die Medienberichte über seine vermeintlichen Verfehlungen? Eine lancierte Kampagne. Und die Staatsanwaltschaft Wiesbaden habe sich mit ungerechtfertigtem Verfolgungseifer in seinen Fall verbissen. Eigene Fehler? Die, sagte Jahns mal lächelnd vor Gericht, habe er tatsächlich gemacht: Er sei zu erfolgsorientiert gewesen - für die anderen.

Alle gegen einen, aus Neid und Missgunst, so sieht es der frühere Präsident der Wiesbadener Privatuni. Da war es nur folgerichtig, dass er das Land Hessen verklagte. Sein Vorwurf: Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, also ein Landesbediensteter, hätte ihn mit insgesamt zwölf Aussagen massiv vorverurteilt und damit seinen Rausschmiss an der Uni provoziert. Die öffentliche Darstellung sei so negativ gewesen, dass er auch danach beruflich nicht wieder auf die Beine gekommen sei. 250.000 Euro Schadensersatz forderte Jahns deshalb vom Land Hessen, als Entschädigung und für entgangene Einnahmen.

Eine Sichtweise, die von den Richtern am Wiesbadener Landgericht nun teilweise bestätigt wurde. "Bei einzelnen Erklärungen der Staatsanwaltschaft haben wir Rechtsverletzungen festgestellt", sagte der Vorsitzende der Zivilkammer, Klaus Schäfer, am Mittwoch. Beispiele seien Aussagen wie "Man könnte jetzt schon Anklage erheben", "Es gab Rechnungen ohne Leistungen - das nennt man Scheinrechnungen" oder: "Wir haben die Ermittlungen ausgedehnt, das deutet auf weitere Veruntreuungen hin". Außerdem sei in einem Fall die Öffentlichkeit vor Jahns über die Inhalte der Anklageschrift informiert worden.

Schmerzensgeld für Jahns

Insgesamt jedoch, so Schäfer, seien die Folgen für Jahns nicht so schwerwiegend wie in dessen Klageschrift dargestellt. Jahns muss deshalb die Kosten des Verfahrens tragen, außerdem fällt die Schmerzensgeldsumme mit 15.000 Euro deutlich niedriger aus als gefordert. "Auf die Höhe kommt es uns gar nicht an", sagt dagegen Jahns Verteidiger. Ob sie das Urteil akzeptieren oder anfechten, wollen sowohl der Anwalt als auch das Land Hessen noch prüfen. Der schwer erkrankte Jahns selbst war am Mittwoch nicht bei Gericht erschienen.

Das Schadensersatzurteil ist nur eine weitere Volte in der mittlerweile unendlichen Geschichte um Christopher Jahns. Vier Jahre ist es her, dass der zuvor als Überflieger gehandelte Präsident der elitären EBS ins Visier der Juristen geriet. Anfang 2011 hatte der SPIEGEL erstmals über Vorwürfe berichtet, nach denen Jahns seine Rollen als EBS-Präsident und Unternehmer nicht klar genug getrennt habe. Firmen, an denen er beteiligt war, hatten der EBS Rechnungen geschrieben - die er dann genehmigte und auszahlen ließ.

Strafverfahren ruht, bis Jahns wieder gesund ist

Für insgesamt 180.000 Euro, so die Überzeugung der Staatsanwaltschaft, habe es jedoch keine adäquaten Gegenleistungen gegeben. Außerdem soll Jahns in seiner Zeit als EBS-Präsident immer wieder seinen Dienstwagen unberechtigt genutzt haben - demnach ließ er seinen Fahrer schon mal Familienmitglieder vom Flughafen abholen oder Wäsche in die Reinigung bringen.

EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden: Krise ohne Ende

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Foto: Armin Himmelrath

Jahns hatte die Vorwürfe wiederholt als "völlig aus der Luft gegriffen" bezeichnet. Trotzdem war er von der EBS entlassen und sogar kurzzeitig festgenommen worden. Juristisch geklärt werden konnte der Verdacht jedoch nicht - im Herbst 2014 stellte das Landgericht das Verfahren vorläufig ein, nachdem Jahns dauerhaft erkrankt war.

Und das ist der Stand bis heute: "Wir warten seine Genesung ab, um den Vorwürfen dann weiter nachzugehen", hieß es am Mittwoch beim Landgericht.

Doch der derzeit auf Eis liegende Strafprozess ist nicht das einzige Verfahren rund um die mögliche Veruntreuung von Geldern an der EBS. Mehr als 24 Millionen Euro hatte Jahns ursprünglich für den Ausbau der EBS zur Volluniversität beim Land Hessen eingeworben, 900.000 Euro davon wurden bereits wegen missbräuchlicher Verwendung zurückgefordert. Und möglicherweise wurden an der klammen Privathochschule noch mehr Gelder rechtswidrig ausgegeben: Seit mehr als einem Jahr recherchiert die Staatsanwaltschaft Frankfurt den Verbleib von mindestens 1,6 Millionen Euro, die "betrügerisch zum Nachteil des Landes Hessen" ausgegeben worden sein sollen.

Die juristische Aufarbeitung des EBS-Debakels geht also weiter. Und auch an der Privatuni selbst ist vier Jahre nach Beginn des Falls noch keine Ruhe eingekehrt: Vor ein paar Wochen wurde gerade mal wieder ein Präsident aus dem Amt gekegelt. Nicht wegen strafrechtlicher Vorwürfe, sondern wegen interner Streitigkeiten um die richtige Strategie in einer finanziellen und strukturellen Krise, die einfach nicht enden will.

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