Urteil Uni darf Studenten nach 48 Semestern rausschmeißen

Uniklinik Schleswig-Holstein in Lübeck: Keine Chance auf nochmalige Zulassung
Foto: Universitätsklinikum Schleswig-HolsteinSchleswig/Lübeck - Er begann sein Medizinstudium, als Boris Becker gerade zum ersten Mal Wimbledon gewonnen hatte und Michail Gorbatschow zum Chef der Sowjetunion aufgestiegen war - doch Arzt wird der Mann wohl nicht mehr: Die Universität Lübeck darf einen Dauerstudenten von der Hochschule verweisen, der nach 48 Semestern noch immer keine ärztliche Vorprüfung abgelegt hat. Das hat das Verwaltungsgericht in Schleswig am Dienstag in mündlicher Verhandlung entschieden. Das Gericht sei der Argumentation der Hochschule gefolgt, wonach der Student keine Chance auf nochmalige Zulassung zur Prüfung gehabt hätte, sagte eine Gerichtssprecherin.
Im Jahr 2009 hatte die Universität den Studenten exmatrikuliert, der seit dem Wintersemester 1985/86 für das Fach Humanmedizin eingeschrieben war. Dagegen hatte der Mann geklagt. Gegen das Urteil ist jedoch noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich.
Die Entscheidung des Gerichts hat zudem keine allgemeine Aussagekraft: Die Frage, ob Universitäten nach dem neuen Hochschulgesetz des Landes generell die Möglichkeit haben, Studenten nach Ablauf einer bestimmten Studiendauer zu exmatrikulieren, sei weiter offen, sagte die Sprecherin. An der Uni Kiel etwa ist ein Medizinstudent mittlerweile seit 108 Semestern eingeschrieben.
Aktenzeichen: 7 A 57/09