Yo, Yo, Jura Battle der rappenden Professoren

Der Kölner Juraprofessor Klaus Peter Berger rappt Studenten den Paragrafen 823 vor, damit die schwierige Lektion besser im Hirn klebt. Der Leipziger Jurist Tim Drygala ist nicht begeistert und kontert, natürlich ebenfalls in Reimform - so geht fachgerechtes Dissen.

Ist es nicht herrlich, wenn sich gestandene Juristen mittleren Alters Reime um die Ohren hauen? Der Kölner Jurist Klaus Peter Berger hat sehr schön vorgelegt. Und jetzt legt sein Leipziger Kollege Tim Drygala nach.

Mit seinen Lyrics zum Paragrafen 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) will Berger, 47, seinen Studenten beibringen, wie es sich mit der Schadensersatzpflicht genau verhält. Den trockenen Stoff hat er in Versform aufgemotzt. Und so das in Deutschland noch recht neue Genre "Rapucation" (aus Rap und Education) bereichert.

Ein Musikstudent vertonte Bergers "823-Rap", dann entstand an der Kölner Uni auch noch ein Musikvideo, das am Mittwoch präsentiert wurde - so multimedial ist Juristerei selten. Der Text zum Mitrappen:

823 ist ein leichter Paragraph
ich kenne die Voraussetzungen alle schon im Schlaf

Eigentum, Gesundheit, ein absolutes Recht
wer das verletzt, dem geht es wirklich schlecht

Die Vorschrift betrifft noch weitaus mehr
auch Sport, Reise, Jagd und Straßenverkehr

Geschützt ist selbst der Gewerbebetrieb
jedenfalls das, was von ihm übrig blieb

Und die berühmte Sicherungspflicht,
trifft selbst die, die sonst nichts anficht

Für den Zurechnungszusammenhang
kommt es dann auf den Schutzbereich an

Rechtswidrigkeit, Verschulden und Schaden
hat der Schädiger selber zu tragen

Auch der Geschädigte ist mit dran
wenn man ihm Mitverschulden nachweisen kann

Selbst damit ist noch lange nicht alles vorbei
es gibt ja noch das Schutzgesetz in Absatz zwei

Fehlt es allerdings an der Kausalität
kommt 823 sowieso viel zu spät!

Die Bergerschen Rhymes treffen indes nicht ganz den Geschmack seines Kollegen Tim Drygala, 45. Er ist an der Universität Leipzig Professor für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht. Drygala findet das Kölner Experiment durchaus amüsant. Nur ist er streng wissenschaftlich nicht d'accord und sandte SPIEGEL ONLINE darum folgende Zeilen:

"Der Rap vom Kollegen Berger ist inhaltlich ganz schlecht. Form over function. Ich muss mich wie folgt beschweren:

Lieber Kollege, Ihr Rap ist zu banal,
er verfehlt die Probleme doch fatal.

Schon die Rechtsgüter werden nicht komplett genannt,
jeder der das so macht, fährt die Sache vor die Wand.

Und das weiß doch nun wirklich jeder Depp,
die Kausalität müsste zweimal in den Rap,

weil sie Haftung begründet und die Schadenshöhe ausfüllt,
der Korrektor flippt doch aus, wenn im Aufbau sowas ausfällt.

Außerdem kann man gerade darum immer heftig streiten,
diese Frage füllt in jedem Lehrbuch locker dreißig Seiten

und noch viel mehr Probleme brechen vielen das Genick,
leicht ist 823 nur auf den ersten Blick!

Insgesamt ist der Rap doch eine trübe Tunke,
so wird das nix, noch nicht einmal 4 Punkte.

Nützen tut das nur der Internet-Verbreitung,
wahrscheinlich wollte hier jemand dringend in die Zeitung."

Man sieht: Sogar Juraprofessoren haben ihre HipHop-Lektion gelernt, auch was das Dissen angeht. Tim Drygala denkt jedoch nicht daran, selbst ins Jura-Rap-Business einzusteigen. "Die Idee hatte ich schon mal vor geraumer Zeit, abends nach der zweiten Flasche Wein mit meiner Frau", sagt er, "dann habe ich sie verworfen - in den Rechtwissenschaften wäre mir das zu albern und trivial."

Der Kölner Jurist Berger sieht das anders, er setzt gerade im staubigen Gelände der Paragrafen und Klauseln auf die kreative Wucht neuer und unkonventioneller Lernformen. So sollen die Studenten beide Gehirnhälften nutzen, "assoziativ, mit Emotionen und Musik". Auch Drygala kann sich vorstellen, dass die Vertonung schwieriger Inhalte "wie eine Eselsbrücke" wirkt. Aber auch dann müsse es höchst korrekt zugehen, meint er.

jol

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