Onlinewerbung Bundeskartellamt untersucht Apples Trackingbremse

Seit gut einem Jahr können Apple-Kunden Apps verbieten, ihr Verhalten für Werbezwecke zu verfolgen. Nun untersucht das Bundeskartellamt, ob das Unternehmen dabei eigene Dienste bevorzugt.
Apple-Logo: Bevorzugt sich der Konzern beim Werbetracking?

Apple-Logo: Bevorzugt sich der Konzern beim Werbetracking?

Foto: Josh Edelson / AFP

Das Bundeskartellamt hat eine Untersuchung gegen die Anti-Tracking-Regelungen von Apple eingeleitet. Das teilte die Behörde am Dienstag mit . Dabei steht die Art und Weise im Fokus, wie Apple seinen Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, die Nachverfolgung ihres Verhaltens über verschiedene Apps und Websites hinweg zu unterbinden. Die Behörde will untersuchen, ob Apples Regelungen eigene Angebote bevorzugt behandeln oder andere Unternehmen behindern könnten. Apple wies die Vorwürfe zurück.

Die im Sommer 2020 angekündigte Funktion »App-Tracking Transparenz« (ATT) war nach lautstarken Protesten der werbetreibenden Industrie im April 2021 auf iPhones, iPads und der Set-Top-Box Apple TV eingeführt worden. Konzerne wie Meta (Facebook, Instagram und WhatsApp), die stark von Werbeeinnahmen abhängig sind, beklagten sich, dass sie ohne Tracking nicht mehr zielgenau Werbung ausspielen könnten und große Einnahmeverluste hinnehmen müssten.

In Deutschland reichten Spitzenverbände der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft noch im April 2021 eine Beschwerde gegen Apple beim Bundeskartellamt ein. Sie machten geltend, dass das Unternehmen mit ATT seine Marktmacht missbrauche und gegen Kartellrecht verstoße.

Sonderregeln für Apple?

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte, man begrüße datenschonende Geschäftsmodelle, die den Nutzern Wahlmöglichkeiten über die Verwendung ihrer Daten einräumten. »Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese aber wettbewerbskonform gestalten.« Daran bestünden begründete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlege, die aber ausgerechnet für Apple selbst nicht gelten sollten.

Der Behördenchef sagte, die Nutzer könnten in den Einstellungen zwar auch gegenüber Apple die Verwendung ihrer Daten im Hinblick auf deren Nutzung für personalisierte Werbung einschränken. Allerdings unterliege Apple – so der vorläufige Stand – nicht den neuen und zusätzlichen ATT-Regelungen.

Apple erklärte, das Datenschutzkonzept ATT gebe den Nutzerinnen und Nutzern die Wahl, zu entscheiden, ob Apps sie tracken oder ihre Informationen an Dritte weitergeben dürfen oder nicht. »ATT hindert die Unternehmen nicht daran, Werbung zu schalten, und sie schränkt auch nicht die Verwendung der Daten ein, die sie von den Nutzerinnen und Nutzern mit deren Zustimmung erhalten.«

Diese Regeln gelten nach Angaben von Apple für alle Entwickler, einschließlich Apple selbst. Ein Firmensprecher verwies gleichzeitig auf die starke Zustimmung, die Apple von Behörden und Datenschützern für diese Funktion erhalten habe. »Apple hält sich an einen höheren Datenschutzstandard als fast jedes andere Unternehmen, indem es den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit gibt, selbst zu entscheiden, ob sie personalisierte Werbung wünschen oder nicht.« Das Unternehmen werde zudem weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um alle Fragen zu klären.

mak/dpa
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