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Bahnhofsuhr: Schweizer Designklassiker als App

Foto: Gaetan Bally Christoph Dernbach/ dpa

Kopierte Uhr Apple zahlt Millionen für Bahnhofsuhr-Design

Für das iPad hatte Apple die berühmte Schweizer Bahnhofsuhr verwendet - ohne Erlaubnis. Doch der Bahnkonzern SBB ließ sich zu einer Einigung bewegen, die ihm nun nach Informationen einer Züricher Zeitung über 16 Millionen Euro beschert haben soll.

Zürich/Berlin - Das Zifferblatt mit schwarzen Strichen, ohne Zahlen und mit dem roten Sekundenzeiger in Form einer Signalkelle besticht durch schlichtes Design. Weil dies gut zur Apple-Philosophie passte, wählten Apple-Designer es wohl als Zeitanzeige für das iPad aus. Mit der Lizenzierung nahm der Konzern es aber nicht so streng wie bei der Verfolgung eigener Design-Kopien. Die legendäre SBB-Bahnhofsuhr wurde ohne Erlaubnis in die Software des iPad übernommen.

Als SBB dann die rote Kelle zeigte, verständigte sich Apple mit dem Unternehmen  im Oktober auf eine Lizenz, finanzielle Details wurden aber nicht bekannt. Jetzt berichtet der "Tages-Anzeiger"  aus Zürich, Apple habe dem Bahnkonzern 20 Millionen Franken (rund 16,6 Mio Euro) für die Nutzung des berühmten Bahnhofsuhr-Designs bezahlt. Die Zeitung nannte die Zahl unter Berufung auf mehrere Quellen.

Die Bahnhofsuhr war 1944 von dem Ingenieur und Gestalter Hans Hilfiker für die SBB entworfen worden. Sie gilt als Designklassiker, der unter anderem in den Sammlungen des Museum of Modern Art in New York und des Design Museum in London zu finden ist.

Die SBB lizenzieren das Design der Bahnhofsuhr auch für Armbanduhren und andere Zeitanzeiger, aber eigentlich nur für den Uhrenhersteller Mondaine, der seit 1986 die Produktion von auf dem Designklassiker basierenden Uhren für den Massenmarkt übernimmt. Mondaine ist eigenen Angaben zufolge nicht in die Vereinbarung eingebunden. "Als exklusiver Lizenznehmer sind wir überrascht, vom Lizenzabkommen zwischen der SBB und Apple zu hören," sagte Ronnie Bernheim, Mitbesitzer der Firma. Er wollte aber nicht sagen, ob er weitere Maßnahmen ergreifen will.

Apple war nach der zunächst unlizenzierten Übernahme des Uhrendesigns Doppelzüngigkeit vorgeworfen worden, weil das Unternehmen selbst eigene Designentwürfe scharf juristisch schützen lässt und Nachahmer vor Gericht bringt.

dpa/mia
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