In-App-Käufe
Siebenjähriger verspielt mit dem Handy seiner Mutter 2700 Euro
Als die geschenkte Guthabenkarte leergespielt war, ging es für den kleinen Jungen in seinem Onlinespiel munter weiter. Seine Mutter hatte eine wichtige Sicherung nicht aktiviert.
Das kann teuer werden, muss es aber nicht: Ein Kind spielt auf dem Sofa mit einem Smartphone
Foto: DPA/Tobias Hase
Viele Kinder zocken an den Handys ihrer Eltern, dass sie dabei aber auch das Bankkonto ihrer Eltern leeren, ist glücklicherweise selten. Doch die Mutter eines Siebenjährigen erlebte genau das. Der Junge hatte in einem Spiel auf ihrem Smartphone In-App-Käufe in Höhe von insgesamt 2753,91 Euro durchgeführt.
Seine Mutter hatte ihm zwar erlaubt, das bunte Onlinegame zu spielen und dabei über eine Guthabenkarte kleinere Summen auszugeben. Die Frau hatte dabei aber nicht bedacht, dass auf dem Handy zudem ihre eigene Kreditkarte hinterlegt war. So habe ihr kleiner Sohn heimlich weiterspielen können, nachdem seine Guthabenkarte verbraucht war, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen vom Montag.
Minderjährige dürfen ohne Erlaubnis der Eltern nur im Rahmen ihres Taschengelds Käufe tätigen. »Daher lohnt es sich meist, den Forderungen zu widersprechen«, sagt die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale, Kathrin Körber. Im Fall des Siebenjährigen hatte die Mutter keinen Vertrag mit dem Spieleanbieter geschlossen. Nachdem die Verbraucherzentrale dem Unternehmen – es handelte sich hier um Google – den Fall schriftlich geschildert hatte, wurde der Familie der Großteil der Forderung erlassen – insgesamt 2654,31 Euro, berichtete Körber. Wo genau die Familie in Niedersachsen lebt, sagte sie aus Datenschutzgründen nicht.
Gerade in der Pandemie-Zeit könne sie Eltern verstehen, die – etwa wenn sie selbst im Homeoffice arbeiten – ihren Kindern ab und zu ihr eigenes Handy zur Verfügung stellen, sagte die Rechtsexpertin. Allerdings sollten Eltern unbedingt zuvor die Einstellung ihrer Geräte überprüfen. Darauf weisen die Verbraucherschützer anlässlich des Safer Internet Day an diesem Dienstag (9. Februar) hin.
»Auf jedem Gerät, das Minderjährige nutzen, sollte ein Passwortschutz für Käufe eingerichtet sein«, rät Körber, um vor ungewollten Kosten zu schützen. Außerdem empfehlen die Verbraucherschützer, als Schutzmöglichkeit eine Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter einzurichten und – wo möglich – eigene Accounts für Kinder zu erstellen, in denen Nutzungsrechte speziell eingeschränkt werden können. Weitere Hinweise zum Schutz gibt die Verbraucherzentrale Niedersachsen auf ihrer Internetseite.