Warnung des obersten Datenschützers Gesundheitsdaten dürfen nicht zur Eintrittskarte werden

Ulrich Kelber: Ein Lob für die Corona-Warn-App
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat davor gewarnt, Gesundheitsdaten dauerhaft für bestimmte Berechtigungsnachweise heranzuziehen. In der Coronapandemie sei es Alltag geworden, beim Betreten von Restaurants, Kinos, Stadien und anderen öffentlichen Orten per App seinen Impfstatus nachzuweisen, so Kelber. »Das ist praktisch und unter den Umständen auch datenschutzfreundlich gelöst.«
Es dürfe aber auf keinen Fall zum Standard werden, dass Gesundheitsdaten überall als eine Art Eintrittskarte verwendet würden, sagte Deutschlands oberster Datenschützer am Dienstag bei der Vorlage des Tätigkeitsberichtes seiner Behörde .
Verhindert werden müsse auch, dass Arbeitgeber dauerhaft Einblick in sensible Daten erhalten, meint Kelber: »In der Debatte über die Impfpflicht an Arbeitsplätzen haben wir erlebt, dass einige sich wünschen, mehr dieser Daten dauerhaft auch als Arbeitgeber verarbeiten zu dürfen.« Gesundheitsdaten seien aber eine besonders zu schützende Kategorie. Bei einem Verstoß gegen diesen Grundsatz würden Daten gegenüber einem Dritten offenbart, mit dem man ohnehin in einem ungleichen Machtverhältnis stehe. »Das darf nicht passieren.«
Skeptisch gegenüber Plänen der Bundesregierung
Lobende Worte fand Kelber zur Corona-Warn-App: »Sie ist eine Referenz, sowohl technologisch als auch datenschutzrechtlich.« Die App sei auf eine minimale Datenerhebung ausgerichtet und konzentriere sich auf die eigentliche Aufgabe, nämlich auf die Gefahr einer möglichen Infektion hinzuweisen, ohne Umweg über Gesundheitsämter und ohne Verzögerungen.
Kelber wies Vorwürfe zurück, ein übertriebener Datenschutz habe die Eindämmung der Coronapandemie behindert. »Die Corona-Daten, die wir aus Israel bezogen haben, hätte man auch in Deutschland verarbeiten dürfen. Sie stehen hier allerdings nicht zur Verfügung.« Gleichzeitig müssten andere Daten streng geschützt werden, damit beispielsweise Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht zurückverfolgt werden könnten.
Kritisch bewertete der Datenschutzbeauftragte Pläne der Politik, bei der Modernisierung der öffentlichen Register auf ein zentrales Identifikationsmerkmal zu setzen. »Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung haben sich entschieden, dazu in allen Registern die Steuer-ID einzuführen«, sagte Kelber. »Aus unserer Sicht steht das in einem Konflikt mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass es keine einheitliche Identifikation der Bürgerinnen und Bürger über alle Lebensbereiche geben darf.« Als Alternative habe man eine Technologie vorgeschlagen, bei der jedes Register über eine eigenständige Identifikation verfüge, die dann im Hintergrund verknüpft werden kann.