Warnung vor Fake-Streamingdiensten Nichts schauen, viel zahlen

Sie heißen Woplay, Streamba oder Oneflix: Jenseits bekannter Dienste wie Netflix gibt es Dutzende Websites mit vermeintlich attraktiven Streaming-Angeboten. Von ihnen sollte man lieber die Finger lassen.

Verbraucherschützer warnen vor einer Betrugsmasche , mit der vermeintliche Videoportale die steigende Beliebtheit von Streamingdiensten ausnutzen. Die Namen dieser dubiosen Dienste ähneln oft denen bekannter Anbieter. Konkret erwähnt werden Appleflix, Imaxkino und Cineplex24. Andere Angebote heißen demnach Woplay, Streamba oder Oneflix.

Verbraucher stoßen häufig über Suchmaschinen auf die angeblichen Streamingdienstleister, schreibt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz . Das Geschäftsmodell der Firmen basiere auf Abofallen.

Die Verbraucherschützer haben inzwischen mehr als 200 der betrügerischen Angebote identifiziert und deren Namen in einer Liste veröffentlicht (unten auf der Seite) .

Skeptisch sein sollten Internetnutzer auch, wenn eine der folgenden neun Firmen in einem Impressum auftaucht, heißt es: Turquoiz Limited, Lovelust Limited, Bizcon Limited, Anmama Limited, CIDD Limited, OLJO Ltd, SAFE4MEDIA Ltd, Kino Bino Limited oder Kino Cinemas Ltd.

Die Masche der Betrüger sei in den meisten Fällen dieselbe, heißt es: Online-Anzeigen locken Nutzer mit einem angeblich kostenlosen fünftägigen Probe-Abo auf die Seiten. Zur Registrierung sollen E-Mail-Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Nach der Anmeldung erhält man dann eine Fehlermeldung oder kann einfach nicht auf die versprochenen Filme oder Serien zugreifen. Die meisten Nutzer halten ihre Anmeldung deshalb für gescheitert.

Und dann kommt die Zahlungsaufforderung

Nach einigen Tagen werden sie dann aber in aggressiven Schreiben oder auch telefonisch aufgefordert, ein ganzes Jahresabo zu bezahlen. Dabei verlangen die dubiosen Betreiber der Websites den Verbraucherschützern zufolge Beträge zwischen 144 und 359 Euro.

Wenn Betroffene diese Zahlungsaufforderungen bekommen haben, versuchen viele von ihnen, im Internet herauszufinden, ob sie tatsächlich zahlen müssen. Auch das haben die Betrüger bedacht: Denn man stößt online schnell auf Videos, in denen vermeintliche Anwälte suggerieren, dass die Portale im Recht seien. Häufig würden Minderjährige auf die Abzocke reinfallen, so die Verbraucherschützer.

Die Experten raten Betroffenen, sich von den Schreiben nicht einschüchtern zu lassen, die Rechnungen nicht zu bezahlen und Anzeige zu erstatten. "Wenn Sie eine Rechnung erhalten haben und keine Leistung erbracht wurde, müssen Sie die Rechnung über ein vermeintliches Jahresabonnement keinesfalls zahlen", schreiben die Verbraucherschützer.

mbö/dpa

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