Initiative »Chatkontrolle« Studie warnt vor EU-Gesetz gegen Kindesmissbrauch
Sitz der EU-Kommission in Brüssel: »Gesamtwirksamkeit begrenzt«
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Die Pläne der EU-Kommission im Kampf gegen Bilder missbrauchter Kinder im Internet sind einer aktuellen Analyse zufolge wenig wirksam und verletzen die Grundrechte von Internetnutzern. Zwar dürfte die Anzahl gemeldeter Fälle deutlich nach oben gehen, heißt es in einer Bewertung des Wissenschaftlichen Diensts im Europaparlament. Zugleich dürfte die Genauigkeit der Treffer jedoch wesentlich abnehmen und die Belastung der Ermittlungsbehörden dadurch zunehmen. Die Studie, die der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel vorliegt, soll an diesem Donnerstag im Innenausschuss des Parlaments präsentiert werden.
Hintergrund ist ein Vorschlag von EU-Innenkommissarin Ylva Johansson vom Mai 2022, mit dem sie die stark zugenommene Verbreitung von Kinderpornografie eindämmen will. Bürgerrechtsorganisationen und andere Kritiker nutzen dafür das Schlagwort »Chatkontrolle«. Sie sehen darin einen Versuch, die Kommunikation im Netz inklusive verschlüsselter Nachrichten zu scannen. Auch aus der Bundesregierung kommt Widerstand gegen den Vorschlag, über den die EU-Staaten und das Europaparlament noch verhandeln müssen. (Lesen Sie hier ein SPIEGEL-Interview mit Johansson zu den Plänen und der Kritik.)
Von Bürgerrechtlerinnen und Datenschützern wird zudem kritisiert, dass die Pläne nicht nur vorsehen, bereits bekannte Darstellungen aufzuspüren, die über Onlinemessenger verschickt werden. Zusätzlich umfassen sie auch das Aufspüren neuer Abbildungen sowie des sogenannten Groomings, bei dem Erwachsene mit Missbrauchsabsicht Kontakt zu Minderjährigen suchen.
Johansson verteidigt ihren Vorschlag bislang vor allem mit Verweis auf geplante Einschränkungen der Kontrolle. Zunächst einmal müssten alle Unternehmen analysieren, wie groß das Risiko sei, dass auf ihren Seiten Aufnahmen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder geteilt werde. Gegebenenfalls müssten sie dann Gegenmaßnahmen ergreifen. Falls dies nicht ausreiche, könne ein Gericht oder eine andere Behörde das Scannen der Inhalte anordnen.
Der Wissenschaftliche Dienst des Europaparlaments widerspricht der Schwedin in seiner 140-seitigen Untersuchung. Es wird zwar mehrfach betont, dass die Notwendigkeit, Kinder vor Missbrauch zu schützen, unbestritten sei. Doch »die Gesamtwirksamkeit der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften dürfte begrenzt sein«, schlussfolgert die Untersuchung.
Ein Grund sei unter anderem, dass die Technologien zur Erkennung neuer Inhalte sowie von Grooming unpräzise seien. »Die Mehrheit der befragten Experten geht davon aus, dass dies zu einer Zunahme der gemeldeten Inhalte und einer Abnahme der Genauigkeit führen wird.« Dies werde sich erheblich auf die Belastung der Ermittlungsbehörden auswirken.
Verstoß gegen die Vorratsdatenspeicherung?
Die Studie betont, dass der Vorschlag unter anderem gegen das Verbot der pauschalen Vorratsdatenspeicherung verstoßen würde. Dieser Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta könne nicht gerechtfertigt werden. Verschlüsselte Kommunikation werde durch die Pläne grundsätzlich infrage gestellt. Die geplante Einrichtung eines EU-Zentrums für den Kampf gegen Kindesmissbrauch bewerten die Autoren der Erhebung dagegen grundsätzlich positiv.
Die »Chatkontrolle« hat auch schon Fußballstadien erreicht: Hier demonstrieren Fans des 1. FC Union gegen die Pläne
Foto: Andreas Gora / dpaBereits vor dem Wissenschaftlichen Dienst des EU-Parlaments hatten Europas oberste Datenschützer ein vernichtendes Urteil über die Vorschläge gefällt. Dabei ging es vor allem um schwerwiegende Bedenken mit Blick auf die Privatsphäre und die personenbezogenen Daten Einzelner.
Bislang haben sich weder das Parlament noch die EU-Staaten auf eine Haltung zu dem Gesetzesvorschlag verständigt. Sobald beide Seiten sich positioniert haben, müssen sie miteinander verhandeln. Sehr viel Zeit haben sie nicht mehr. Am 3. August 2024 läuft eine Übergangsregelung aus. Danach dürfen die Plattformen die Nachrichten ihrer Nutzer scannen – allerdings nur auf bereits bekanntes Material, nicht auf neue Darstellungen oder Grooming.