
Fliegende Späher: Drohnen für Hobbypiloten und Polizei
Drohnen-Tipps Robo-Flieger für Jedermann
Drohnen patrouillieren nicht mehr nur über Krisengebieten, man wird sie künftig auch immer häufiger in und über deutschen Städten sehen. Der Bundestag hat einen Entwurf zur Änderung des deutschen Luftverkehrsgesetzes durchgewunken, der den Robo-Fliegern dieselben Rechte zugesteht wie bemannten Flugzeugen. Hobby-Drohnen allerdings betrifft die Änderung in der Regel nicht. Zumindest dann nicht, wenn sie "ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden", wie es die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken formuliert hat.
Anders sieht es aus, wenn Drohnen kommerziell eingesetzt oder von Behörden verwendet werden. Bei der Polizei etwa sind sie beliebt, weil sie erheblich billiger als Helikopter sind, aber für ähnliche Einsatzszenarien taugen. Die amerikanische Firma Vanguard Defense Industries hat sich zum Beispiel auf autonome Polizeiflieger spezialisiert. Ausgerüstet mit Tag- und Nachtsichtkameras, Laser-Höhenmesser und Autopilot kostet eine Drohne vom Typ Shadowhawk hier rund 300.000 Dollar. Eine Kamera gehört dabei zur Grundausstattung, Zubehör wie ein Granatwerfer oder eine Gummigeschosswaffe werden extra berechnet.
Ein ähnlich ausgestatteter Helikopter wäre um ein Vielfaches teurer, benötigt viel mehr Treibstoff, teure Wartung aufwendig ausgebildete Hubschrauberpiloten. Die Shadowhawk-Drohne dagegen kann ein Polizeibeamter nach kurzer Schulung vom Laptop aus steuern.
Projekt Airshield
An ähnlichen Systemen haben auch deutsche Behörden Interesse. So wird mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an einem System "zur Erkundung sowie Gefahrenprognose und -abwehr" geforscht. Das Ziel dieses Projekts Airshield ist es, Einsatzkräften die Möglichkeit zu geben, sich nach technischen Störfällen, Unfällen oder Naturkatastrophen schnell ein Bild von der Lage zu machen. Ausgestattet mit entsprechenden Sensoren könnten die Drohnen beispielsweise giftige Gase aufspüren oder Lage und Größe eines Ölteppichs an Bodenstationen melden.
Sinnvoll könnte es bei solchen Einsätzen sein, nicht nur eine, sondern gleich einen ganzen Schwarm Drohnen ausschwärmen zu lassen, um beispielsweise die Verbreitung eines Gases schnell großflächig zu erfassen. Dass sich Drohnen schon jetzt auf Schwarmverhalten programmieren lassen, haben etwa Wissenschaftler der University of Pennsylvania gezeigt, als sie 20 Mini-Drohnen zum autonomen Formationsflug antreten ließen. Auch deutsche Forscher vonFraunhofer-Instituten arbeiten an solchen Drohnenschwärmen.
Kann man das mal ausprobieren?
Profi-Drohnen von Firmen wie Microdrones oder Quadrocopter sind teuer. Selbst Einstiegsmodelle sind kaum unter 5000 Euro zu bekommen. Wer mehr Leistung braucht, etwa eine stärkere Funkanlage oder größere Reichweite, muss mit Preisen im deutlich fünfstelligen Bereich rechnen.
Kein Wunder, dass es Verleihfirmen gibt, die Drohnenflüge als Dienstleistung anbieten. Die bayerische Firma Rent-a-Drone beispielsweise ist unter anderem auf Architekturfotografie aus der Luft spezialisiert. Regelmäßig dokumentieren ihre Fluggeräte die Fortschritte des Großbauprojekts am Münchner Luise-Kieselbach-Platz. Man kann eine solche Drohne aber auch mieten, um Luftbilder seines Hauses machen zu lassen, für Preise ab 190 Euro.
Echte Drohnen sind selten
Da stellt sich die Frage, ob es nicht billiger wäre, sich gleich eine eigene Drohne zuzulegen. Die Auswahl ist allerdings mickrig, wenn man nicht gleich Tausende Euro ausgeben will. Ferngelenkte Modell-Quadrocopter gibt es einige, die sind allerdings meist schwer zu steuern. Echte Drohnen, die sich selbst in der Luft stabilisieren können, sind selten.
Der wichtige Unterschied: Drohnen können autonom fliegen. Der Pilot steht nicht mit einer Funkfernsteuerung auf einer Wiese und steuert sein Luftfahrzeug, sondern er gibt ihm per Computer GPS-Wegpunkte vor. Mit Hilfe von GPS-Empfänger, Lage-, Höhen- und Richtungssensoren sucht sich die Drohne selbst ihren Weg. Dabei melden ihr weitere Sensoren Hindernisse, so dass sie beispielsweise Türme, Masten oder Bäume automatisch umfliegen kann. Selbst Hobby-Modelle haben Notfunktionen, die sie bei Problemen automatisch landen oder zu ihrem Startpunkt zurückkehren lassen.
Eine Möglichkeit, an eine Drohne zu kommen, sind sogenannte Mikrokopter. Bei denen fangen die Schwierigkeiten allerdings schon beim Zusammenbau an, denn fertig geliefert werden solche Flieger normalerweise nicht. Und teuer sind sie dabei auch noch. Im Mikrocontroller-Shop etwa kostet schon das kleinste Basisset 875 Euro.
Fliegende Wachhunde
Einfacher und billiger kommt man nur davon, wenn man die wohl einzige für Privatleute bezahlbare und vor allem leicht steuerbare kommerzielle Drohne kauft, die AR.Drone des französischen Herstellers Parrot. Die bekommt man schon ab 250 Euro, braucht für die Steuerung allerdings noch ein Smartphone oder Tablet, entweder mit iOS oder Android-Betriebssystem.
Dafür ist die Parrot-Drohne damit so leicht zu steuern, dass einfache Flugmanöver schon nach ein paar Minuten gelingen. Verschiedene Apps helfen zusätzlich, weil sie die Drohne nicht nur zum Flugspiel machen, sondern viele Aufgaben auch automatisieren. So kann man mit Parrots Flieger beispielsweise einen per GPS definierten Rundkurs abfliegen und dabei Videoaufnahmen machen lassen. So wird die Drohne zum autonomen Späher über Nachbars Hecke.
Ein solcher Spähflug im Garten wäre laut Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) aber "zumindest problematisch". Sie verweist auf das Recht am eigenen Bild und darauf, dass Aufnahmen von Personen, die sich in einer Wohnung aufhalten, ohne deren Einwilligung sogar strafbar sein könnten.
Verboten ist es aber nicht, wenn die Kamera der privaten Drohne auch mal über die Hecke schaut. "Die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes gelten nicht für Privatpersonen im rein privaten Bereich, zum Beispiel beim Einsatz von Videotechnik zwischen Nachbarn" , erklärte eine Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar 2010. Die Abgrenzung zum Datenschutzrecht sei aber schwierig. Auf Nummer sicher geht bei solchen Ausflügen, wer seine Nachbarn informiert, bevor die überlegen, wie sie den Eindringling verscheuchen können.
Frei zum Abschuss?
Einfach so abschießen sollte man eine fremde Drohne über dem eigenen Garten aber nicht. Schon gar nicht so, wie es Hobbyschützen jüngst im amerikanischen South Carolina getan haben. Tierschutzaktivisten hatten dort mit einem einer Drohne ähnlichen Oktokopter eine Taubenjagd dokumentieren wollen. Doch nur wenigen Sekunden nachdem das Fluggerät seine Flughöhe erreicht hatte, knallten Schüsse. Einer davon traf offenbar den Flieger und das Gerät stürzte ab . Die Polizei nahm eine Anzeige auf, die Tierschützer fordern Schadensersatz.
Angst vor großflächigen Spionageaktionen muss man wohl nicht haben, dafür ist der Aktionsradius von Hobby-Drohnen zu eingeschränkt. Die populären, weil bezahlbaren Modelle von Parrot etwa werden durch ihre Technik im Aktionsradius stark eingeschränkt: Zum einen funktioniert ihre Steuerung per W-Lan nur in einem Umkreis von bestenfalls 50 Metern, und zum anderen saugen die vier Motoren den kleinen Akku binnen einer Viertelstunde leer.