Einheitliche Elektronik EU-Parlament will Standard für Handy-Ladegeräte durchsetzen

Handy-Ladekabel verschiedener Hersteller: Die EU will sie vereinheitlichen
Foto: Franz-Peter Tschauner/ dpaStraßburg - Ab 2017 sollen sich Handys und Tablets mit einheitlichen Ladegeräten aufladen lassen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage hat das EU-Parlament am Donnerstag mit überwältigender Mehrheit beschlossen. Nun sollen Hersteller wie Nokia, Sony, Apple, Motorola und Samsung in drei Jahren einen einheitlichen Stecker für Handys, Tablets und Smartphones auf den Markt bringen.
Bis zur heutigen Entscheidung war es ein langer Weg. Schon 2009 hatten die Hersteller einen einheitlichen Standard für Ladekabel einführen wollen, allerdings war dieser Vorstoß der Industrie nicht wirklich freiwillig. Die Branche wollte mit ihrer Initiative einer gesetzlichen Regelung zuvorkommen.
Aus der für 2010 geplanten Einführung des Micro-USB-Standards, auf den sich die meisten Firmen geeinigt hatten, wurde letztlich nichts. Denn auch wenn einige Firmen längst den kleinen USB-Stecker verwenden, gibt es nach wie vor Ausnahmen. Apple beispielsweise setzt auf ein ganz eigenes System.
Eine klare Vorgabe, wie der neue Stecker aussehen soll, was er können oder wie er technisch beschaffen sein soll, liefert die Entscheidung vom Donnerstag nicht. Die EU-Kommission soll zusammen mit den Herstellern in den kommenden Monaten über ein technisch optimales Format beraten.
51.000 Tonnen Elektromüll
Für Verbraucher könnte die Einführung des geplanten Standards eine erhebliche Erleichterung bedeuten. Sie können Geld sparen, wenn sie für ein neues Handy kein weiteres Ladegerät anschaffen müssen.
Der Umwelt erspart die Vereinheitlichung einer Pressemitteilung des EU-Parlaments zufolge Tausende Tonnen Elektromüll. "So können wir zu Hause Kabelsalat und in der Umwelt 51.000 Tonnen Elektromüll pro Jahr vermeiden", sagte die SPD-Abgeordnete Barbara Weiler. Nach Schätzungen der EU-Kommission haben immerhin schon 90 Prozent aller neuen Telefone ab 2013 Netzteile, die auch Akkus anderer Geräte aufladen können.
Der Gesetzentwurf muss noch formal vom Rat verabschiedet werden. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Den Herstellern bleibt dann noch ein Jahr Zeit, sich auf die verbindliche Anwendung der neuen Vorschriften vorzubereiten.