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iPad-Erlaubnis im Bundestag: Tablets im Parlament

Foto: Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde

iPad & Co. Bundestag erlaubt Tablets im Plenarsaal

iPad statt Papier: Abgeordnete dürfen im Bundestag Reden auch von Tablet-Rechnern ablesen. Der Geschäftsordnungsausschuss hat die Vorschriften geändert. Die meisten digitalen Helfer bleiben aber weiter verboten - Lüfter und Tastatur sind K.O.-Kriterien.

Abgeordnete des Deutschen Bundestages dürfen im Plenum künftig Tablet-Computer wie das iPad benutzen. Am Donnerstag beriet der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung das umstrittene Thema "Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel im Plenarsaal".

Im Juni hatte der FDP-Politiker Jimmy Schulz als erster Parlamentarier im Bundestag seine Rede im Plenum vom iPad abgelesen - und damit offenbar gegen die Vorschriften verstoßen. Schulz hatte nach der Rede einen Rüffel bekommen. Er erzählte damals dem "Berliner Kurier": "Einer der Bundestagspräsidenten hat mich darauf hingewiesen, dass die iPad-Nutzung gegen die Vorschriften verstoßen hat."

Nun wurde die Vorschrift geändert, wie Schulz dem Kölner "Express"  sagte. Einzige Bedingung sei, dass man die Geräte nicht aufklappen müsse und sie geräuschlos, also ohne Lüfter oder mechanische Tastatur betrieben werden können. Notebooks hingegen sollen wie das Telefonieren mit Handy weiterhin verboten sein.

Schulz begrüßte die Entscheidung des Ausschusses. "Ich bin sehr glücklich. Endlich zeigt sich der Bundestag modern. Tablet-Computer ermöglichen uns Abgeordneten ein wesentlich effizienteres Arbeiten."

lis/dpa
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